Jobcenter als Gläubiger soll LB erteilen

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MajaH
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#1

22.06.2017, 10:47

Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe...

In Abteilung III habe ich zwei brieflose Grundschulden für die Arbeitsgemeinschaft zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt XY. (ARGE XY)
Die ARGE ist jetzt das Jobcenter. Diese Rechte sollen gelöscht werden. Das Jobcenter verzichtet und muss lediglich die Löschungsbewilligung erteilen.

Ich habe bereits eine LB von denen erhalten, die von deren Geschäftsführer unterschrieben ist. Beigedrückt wurde ein Siegel der Agentur für Arbeit und der Stadt XY. Diese habe ich dem Gericht zwecks Löschung eingereicht. Nun sagt das Grundbuchamt, die LB entspricht nicht der Form § 29 GBO. Der Rechtspfleger geht davon aus, dass das Jobcenter nicht sieglungsberechtigt ist und bittet um Vorlage einer entsprechenden Berechtigung. Anderenfalls möchte er die LB in notarieller Form mit Vertretungsberechtigung des Jobcenters sowie des GF.
Wie soll das funktionieren? Das Jobcenter ist ja schließlich nicht im HR oder irgendwo eingetragen oder doch?
Ich bin jetzt etwas überfordert. Das Jobcenter selbst äußert sich mir gegenüber überhaupt nicht mehr.

Hatte jemand von euch schon mal so einen Fall. Und wenn ja, wie sah die LB aus, war das Jobcenter tatsächlich beim Notar??
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NoFaWi
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#2

23.06.2017, 09:55

Lese dazu
Schöner/Stöber, 15. Auflage Rd-Nr. 249 (allgem. zur Rechtstruktur)
und außerdem "Das Jobcenter in notariellen Praxis, MIttBayNot 2012, 103"

Hinweis von mir:
Die älteren Jahrgänge MittBayNot können kostenfrei von deren Internetseite geladen werden.
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