Höchstwert bei Kommanditistenwechsel

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
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#1

14.01.2009, 13:19

Das kann ich mir vorstellen, aber § 39 Abs. 4 KostO ist doch wohl eindeutig, oder?
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