Grundbuchauszug anfordern mit/ohne Vollmacht

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Stromberg
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 536
Registriert: 06.03.2014, 16:13
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

10.02.2017, 11:55

Guten Morgen,

mich würde interessieren, wie das bei Euch gehandhabt wird:

Wir haben ein bis zwei Maklerfirmen bzw. auch Banken, für die wir immer mal wieder Grundbuchauszüge anfordern, und zwar schicken die mir dann eine Vollmacht des Eigentümers, dass man damit einverstanden ist. Zwischenzeitlich bekomme ich vorgefertigte unterzeichnete Formulare.

Es sind aber auch immer wieder welche dazwischen, die meinen, schnell und auch kostengünstig über uns an einen Auszug zu gelangen, können aber keine Vollmacht nachweisen.

Was würdet Ihr dann machen?
Notariatsoldie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 255
Registriert: 12.10.2013, 12:58
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

10.02.2017, 21:00

Ich verschicke an Makler - ohne Beurkundungs- bzw. Entwurfsauftrag - nur Grundbuchauszüge mit Vollmacht der Eigentümer. Banken habe ich bei mir nicht. Aber auch die müssten mir entweder eine Vollmacht der Eigentümer vorlegen oder nachweisen, dass ein Recht zu ihren Gunsten in dem Grundbuch eingetrage nist.

Wieso übrigens kostengünstig? KV Nr. 25 212 (5 €) bzw. Nr. 25 210 (10 €] + Abrufkosten + USt. ist teurer als Auszug direkt vom Grundbuchamt.

Schönes Wochenende
Notariatsoldie
Antworten