GmbH-Gründung

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brainy
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#1

17.05.2010, 17:04

Hallo,

bei uns steht bald eine GmbH-Gründung an (Ein-Mann-GmbH); habe auch schon einige Hinweise unter der Suchfunktion gefunden, aber in erster Linie bräuchte ich ein paar Sichpunkte (so was wie ne Checkliste) für die Praxis, was man alles beachten muss... Wir haben kaum GesellschaftsR und haben bisher auch noch nix mit dem neuen GmbH-Gesetz zutun gehabt.

Morgen wird in einem Vorgespräch geklärt, ob per Musterprotokoll gegründet wird oder wie sonst auch.

Bitte um Rücksicht, ich habe leider kaum Erfahrung mit GmbH-Sachen.

Vielen Dank schon mal für jede Bemühung!
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#2

17.05.2010, 21:43

Firmierung: Sachfirma, Personenfirma oder Fantasiefirma. Muss sich von anderen Firmen unterscheiden, d.h. es darf nicht zu Verwechslungen führen. Eine Unterscheidung durch die Rechtsform ist nicht zulässig
Gegenstand des Unternehmens: Was das Unternehmen halt so macht. Du musst keine Gewerbeanmeldung etc. mehr einreichen, aber es muss vorhanden sein.
Stammkapital: GmbH mindestens 25.000,00 Euro, kann zur Hälfte eingezahlt werden. Darf erst eingezahlt werden, wenn die Gründungsurkunde unterzeichnet wurde. Einige Banken wollen auch erst die Urkunden sehen, bevor sie das Konto eröffnen. Eventuell erfolgt die Einzahlung durch Sacheinlagen.
Dann solltet ihr klären, wer Geschäftsführer wird und wie er vertreten darf.
Bei der Handelsregisteranmeldung solltet ihr darauf achten, dass die Versicherung des Geschäftsführers, die nach dem MoMiG ist.
Sitz der Gesellschaft, kann von der inländischen Geschäftsanschrift abweichen. Klären, ob das gewünscht ist.
Beim Musterprotokoll, musst du dich unbedingt an den vorgegebenen Wortlaut halten. Es darf keine Abweichungen geben. Da du keine Mitarbeitervollmacht mit aufnehmen darfst machen einige Büros eine extra Vollmacht, damit ggf. der Gesellschaftsvertrag durch einen Mitarbeiter geändert werden kann. Du benötigst beim Musterprotokoll keine Gesellschafterliste.

Ich hoffe, ich konnte dir schon etwas helfen.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
brainy
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#3

18.05.2010, 08:19

Vielen Dank!
Das hilft mir schon sehr weiter.
Es soll eine Ein-Mann-GmbH gegründet werden; falls es nach dem Musterprotokoll gemacht werden soll, würde ich also Prot. für die Gründung einer Einpersonengesellschaft nehmen!?
Hab ich dann quasi nur noch dieses Musterprot. und die HR-Anmeld.??? Weil die GF-Bestell. ist ja auch da mit drin und das dieser von den Beschr. des §181 befreit ist...

sorry nochmal aber GesellschaftsR ist echt nicht mein Ding... :roll:
brainy
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#4

18.05.2010, 08:50

Was mir irgendwie auch nicht ganz klar ist: man darf also das Musterprot. nicht ändern, aber eine vollmacht machen um im Nachhinein Änderungen vorzunehmen!?
also kann das Musterprotokoll später geändert werden?
brainy
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#5

18.05.2010, 11:45

Nun hat sich auch noch gerad herausgestellt, das es sich nun um die Gründung einer gGmbH handelt ... :?:
Hab mich nun hier schon schlau gemacht, was das genau ist; aber nun eben die Frage: Kann man diese auch per Musterprotokoll gründen??? Wohl eher nicht, oder?
Hat evtl. jemand Erfahrung mit einer gGmbH?
Hoffe jemand kann helfen, bin sonst ziemlich aufgeschmissen :?
Tiger

#6

18.05.2010, 14:26

Schöner Mist für dich: ne gemeinnützige GmbH kommt echt selten vor :shock: .
Hatte den Fall zwar noch nicht, aber ich denke das Musterprotokoll kann verwendet werden.
Du schreibst ja was von einer Ein-Mann GmbH und wenn nur ein GF bestellt wird, sehe ich nach dem Gesetzeswortlaut des § 2 GmbHG nicht das Problem.
Aber paß auf: das Musterprotokoll darf auf keinen Fall geändert werden, sonst is nix mit der vereinfachter Gründung.
Falls du ganz sicher gehen willst, rate ich dir den Rechtspfleger im zuständigen Gericht anzurufen und zu fragen, ob er ein Problem mit der Verwendung des Musterprotokolls bei einer gGmbH hat. 8)
Viel Erfolg!
brainy
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#7

18.05.2010, 15:35

Danke erstmal für die Rückmeldung!

Das Musterprot. kommt leider nicht mehr in Frage, da im Gesellschaftsvertrag ein Beirat/Aufsichtsrat aufgenommen werden soll...so ne sch..... :roll:

Wenns kommt, dann dicke...

Also, ich bin echt für jeden Rat betr. gGmbH dankbar!
Wenn hier irgendjemand Parxiserfahrung hat bitte melden!
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#8

18.05.2010, 22:10

brainy hat geschrieben:Nun hat sich auch noch gerad herausgestellt, das es sich nun um die Gründung einer gGmbH handelt ... :?:
Hab mich nun hier schon schlau gemacht, was das genau ist; aber nun eben die Frage: Kann man diese auch per Musterprotokoll gründen??? Wohl eher nicht, oder?
Hat evtl. jemand Erfahrung mit einer gGmbH?
Hoffe jemand kann helfen, bin sonst ziemlich aufgeschmissen :?
Die Vollmacht extra machen, falls der Rechtspfleger etwas beanstandet. Dann ist natürlich der Sinn des Musterprotokolls nicht mehr vorhanden ... na ja.

Hast du ein Muster für eine normale GmbH-Gründung? Daran kannst du dich orientieren. Schau mal in eurer Bibliothek nach, ob ich vielleicht ein Formularbuch habt. Kann auch älter sein, du musst dann nur die MoMiG Sachen beachten. Unter dem Link findest du die aktuellen MoMiG Änderungen.

http://www.reno-sh.de/sites/prax2.html" target="blank

Als absolute Notlösung kannst du auch im Registerportal nach einer gGmbH suchen und dir den Gesellschaftsvertrag runterladen. Wenn du als Suchbegriff nur gGmbH eingibst, dann kommen da so einige :wink:
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
brainy
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#9

20.05.2010, 10:27

:thx
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