GmbH-Gründung

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
AndreaP
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 26
Registriert: 22.01.2007, 20:17
Wohnort: Norderstedt

#1

03.08.2008, 19:36

Hallo Ihr Lieben,

ich habe hier ein ganz großes Problem für mich. Folgendes:

Es soll eine neue GmbH gegründet werden. Ich habe keinen Schimmer von HR-Sachen und keine Musterakte ist vorhanden.
Wenn ich mich recht entsinne, hat sich da gesetzlich auch was getan oder?
Wer kann mir mal erzählen, was ich alles machen muss und worauf ich achten muss. Ich habe hier nur ältere Bücher.

Wäre lieb, wenn mir jemand mal ein paar Anhaltspunkte liefern könnte. Bin für alle Tips dankbar. :)

Ich hatte damit leider noch nichts zu tun und bin hier leider ganz allein auf weiter Flur damit.

Liebe Grüße

Andrea :wink2
Benutzeravatar
mrsbloom
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 320
Registriert: 31.01.2007, 16:33
Beruf: gepr. Notarfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

04.08.2008, 15:08

Was brauchst du - Muster? Dann schick mir ne PN mit deiner E-Mail!

LG Tina
Gruß Tina

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
Hussel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 16.11.2007, 13:02

#3

04.08.2008, 15:40

Hallo,

kurz zusammengefasst benötigst Du:

Protokoll der Gründungsversammlung nebst Gesellschaftsvertrag, Anmeldung zum Handelsregister (keine Zeichnung der Unterschrift mehr erforderlich), Liste der Gesellschafter. Weiterhin sind vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen IHK, Nachweis über die Einzahlung der Stammeinlage. Dem Finanzamt ist nach der Gründung eine beglaubigte Abschrift der Gründungsversammlung nebst Gesellschaftsvertrag gem. § 54 EStDVO vorzulegen.

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Hast Du die Muster zwischenzeitlich erhalten?

Liebe Grüße
AndreaP
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 26
Registriert: 22.01.2007, 20:17
Wohnort: Norderstedt

#4

06.08.2008, 19:38

@hussel

die Muster bekomme ich morgen. Aber wie ist der mit der UB der IHK ? Gibt es da ein Vordruck oder schick ich das denen einfach hin, oder macht des das AG selbst?

Liebe Grüße

Andrea
Hussel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 16.11.2007, 13:02

#5

07.08.2008, 15:52

Hallo Andrea.

das Gericht macht das nicht selbst. Du schickst einfach eine Abschrift an die zuständige IHK mit der Bitte um Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dieses kann man im übrigen auch bereits vor Beurkundung erledigen, um so irgendwelchen späteren Beanstandungen oder Rückfragen zuvor zu kommen.

Liebe Grüße
Jupp03/11

#6

07.08.2008, 15:57

Hussel hat geschrieben:Hallo Andrea.

das Gericht macht das nicht selbst. Du schickst einfach eine Abschrift an die zuständige IHK mit der Bitte um Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dieses kann man im übrigen auch bereits vor Beurkundung erledigen, um so irgendwelchen späteren Beanstandungen oder Rückfragen zuvor zu kommen.

Liebe Grüße
Das macht das Gericht. Zur Beschleunigung kann man das aber selbst einholen.
Hussel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 16.11.2007, 13:02

#7

07.08.2008, 16:01

Hallo,

in Niedersachsen habe ich es bislang in nahezu 30-jähriger Berufserfahrung noch nicht erlebt, dass das Gericht diese selbst einholt. Im Gegenteil: Wird diese versehentlich einmal nicht mit eingereicht, ergeht eine Zwischenverfügung.

Vielleicht ist ja tatsächlich von Gericht zu Gericht verschieden.

Liebe Grüße
Benutzeravatar
mrsbloom
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 320
Registriert: 31.01.2007, 16:33
Beruf: gepr. Notarfachwirtin
Software: RA-Micro

#8

07.08.2008, 16:19

Also ich habe die Bescheinigung noch nie selbst eingeholt. Das hat immer das Amtsgericht gemacht. :oops:
Gruß Tina

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
Revisor
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1490
Registriert: 16.03.2007, 08:24
Beruf: Bezirksrevisor
Wohnort: NRW

#9

08.08.2008, 07:51

Eine Beteiligung der IHK ist nur in Zweifelsfällen erforderlich:

http://bundesrecht.juris.de/hdlregvfg/__23.html

@Jupp03 Beitrag #6

So sehe ich das auch.

@Hussel Beitrag #7

M.E. sind derartige Zwischenverfügungen unrichtig.
Bob

#10

08.08.2008, 08:01

Revisor hat geschrieben:Eine Beteiligung der IHK ist nur in Zweifelsfällen erforderlich:

http://bundesrecht.juris.de/hdlregvfg/__23.html
Wir wissen doch wie es läuft. Motto "das haben wir schon immer so gemacht" oder der Ankreuzvordruck wurde nicht geändert also wird die IHK immer beteiligt.
Antworten