GKV - KP soll bar bei Beurk. bezahlt werden

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Bibs
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#1

09.03.2009, 15:40

Das klingt soweit schon ganz gut.

Wir hatten hier auch mal so eine Sache, wo eine nicht unerhebliche Anzahlung während der Beurkundung stattfand. Dann haben wir eben aufgenommen, dass diese Anzahlung im Beisein des Notars übergeben wurde. Vielleicht willst Du das ja entsprechend aufnehmen. Nur ein Vorschlag.
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Sanni80
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#2

09.03.2009, 15:42

was ist mit der Auflassungsvormerkung? ist so eine dann noch gewünscht?
wenn nicht, dann evt. auch darauf hin hinweisen :roll:
[size=75][color=#800040]Jeder, der sich die Fähigkeit erhält,
Schönes zu erkennen,
wird nie alt werden. [/color][/size]
Jupp03/11

#3

09.03.2009, 15:54

Ist der Grundbesitz lastenfrei?
Jupp03/11

#4

09.03.2009, 16:19

Zuckerschnecke hat geschrieben:Ich soll hier einen Grundstückskaufvertrag vorbereiten.
Der Käufer will den Kaufpreis bei Beurkundung bar an die Verkäufer bezahlen wg. Vertrauensverhältnis?
Eine Absicherung ist nicht gewünscht.

Habt Ihr evtl. eine entsprechende Formulierung für mich?

Bisher habe ich geschrieben
"Der Kaufpreis beträgt X € (i.W. X Euro).

Die Verkäufer erklären gegenüber dem amtierenden Notar, dass sie den Kauf-preis bereits am heutigen Tage vollständig von dem Käufer erhalten haben.

Der Notar wies die Erschienenen darauf hin, dass er die Umschreibung erst be-antragen kann, wenn ihm alle zur vertragsgemäßen Umschreibung erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzam-tes, vorliegen und die zuständige Gemeinde in grundbuchmäßiger Form bestätigt hat, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird.

Wird ein Vorkaufsrecht ausgeübt, so sind beide Vertragsteile zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; ein Anspruch auf Schadensersatz oder Verzinsung bereits geleisteter Kaufpreisteile besteht in diesem Fall nicht.

Der Notar wies die Erschienenen ausdrücklich auf die Gefahren hin, die bei den in diesem Vertrag vereinbarten Zahlungsmodalitäten auftreten können, insbe-sondere auf die Vorleistungspflicht des Käufers. Entsprechende Sicherung wünschten die Erschienenen nicht und baten um Beurkundung."
den letzten Absatz würde ich umformulieren:

Der Notar wies den Käufer ausdrücklich auf die Gefahren hin, die mit einer vorzeitigen Kaufpreiszahlung verbunden sind, insbesondere auf die nicht bestehende Vorleistungspflicht des Käufers und erörterte die dadurch bestehenden Risiken mit den Vertragsparteien. Insbesondere wurde der Käufer auch auf Sicherungsmöglichkeiten hingewiesen. Der Käufer verzichtet nach Belehrung auf entsprechende Absicherungen.
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