Hallo Ihr Lieben,
mir ist heute eine Genehmigungserklärung zugegangen, die zwar unterzeichnet aber mit keinem Datum versehen ist. Aus dem Beglaubigungvermerk selbst lässt es sich auch nicht genau entnehmen, dass es lediglich heißt, ..."die vor mir vollzogene". Oder soll ich mich einfach am Datum des Beglaubigungsvermerkes orientieren? Seht ihr darin irgendwelche Probleme? Meint ihr, das Grundbuchamt könnte schimpfen? Ich bin mir so unsicher.
Vielen lieben Dank im voraus.