elektronische Anmeldung für anderen Notar

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brainy
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#1

10.02.2011, 08:56

Hallo Zusammen,

wir wurden gebeten, für einen anderen Notar etwas elektronisch anzumelden.

Hat das schon mal jemand gemacht?

Ich muss doch wahrscheinlich irgendwo angeben, dass wir das in dem Fall dann als "Bote" oder so machen!?
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rebru82
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#2

10.02.2011, 09:18

Seit Ihr zum Vertreter bestellt? Falls nicht, könnt Ihr ganz normal die Originalurkunde einscannen (mit Unterschrift und Siegel des anderen Notars) und die beglaubigte Urkunde dem HR vorlegen mit der üblichen Anmeldung und dem Hinweis, dass Ihr das als Vertreter der Gesellschaft macht.
[hr]

Liebe Grüße

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brainy
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#3

10.02.2011, 09:36

Ne, sind nicht als Vertr. bestellt.
Der andere Not. hatte uns nur gebeten, da er Probleme mit seiner Karte hat und die nicht funktioniert.

Aber als Vertr. der Ges./oder des Notars sind wir ja eigentlich nicht tätig, oder!?
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rebru82
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#4

10.02.2011, 11:58

In dem Moment ja schon :wink:
Stellt sich nur die Frage, wer denn eure Kosten übernehmen soll.

Aber so einen Fall hatte ich auch noch nicht, ggf. mal mit dem Registergericht telefonieren, ob Eure Anmeldung ohne einen weiteren Hinweis oder ggf. mit dem Hinweis "für den Notar ... als Vertreter der Beteiligten" akzeptiert wird.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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No.Me.
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#5

10.02.2011, 12:03

Mach doch ein Anschreiben, wo du reinschreibst, dass ihr lediglich als Bote handelt. Die Anmeldung wird aufjedenfall akzeptiert, wenn ein anderer Notar elektronische beglaubigt und einreicht.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
brainy
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#6

10.02.2011, 12:06

Vielen Dank!
Habt mir sehr geholfen!
Katzenfisch
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#7

10.02.2011, 13:10

Ich habe hier mehrere Notare, die sich den Spass gönnen, 1 Woche in Urlaub zu gehen und keinen Vertreter zu bestellen. Dann übermittelt immer der Notar, der garde im Haus ist.

Es wird eingscannt, beglaubigt, signiert und versandt. Die Eintragungsnachricht landet dann aber auch im Postfach des versendenden Notars.

Wir haben das auch schon für andere Notare gemacht. Dann rechne ich für das Erfassen (scannen) der Urkunden eine Gebühr nach 147 II KostO und für jedes beglaubigte Dokument die Geb. des § 55 KostO ab, ferner den 136 III KostO.
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