beschränkt persönliche Dienstbarkeit

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Jady
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#1

08.12.2011, 09:13

Hallo! Ich bräuchte mal eure Hilfe...Ich bin grad dabei einen Kaufvertrag vorzubereiten. Verkauft wird eine kleine Fläche aus einem Straßenareal, in der eine Oberflächenentwässerungsleitung verlegt ist. Hier soll ein Leitungsrecht zugunsten der Verkäuferin bestellt werden. Zudem ist das Kaufobjekt gepflastert. Hier soll grundbuchlich abgesichert werden, dass die Straße wie vorhanden erhalten bleibt. Falls eine Änderung durch den Käufer erfolgt, soll der Verkäuferin die Möglichkeit eingeräumt werden, dort ein Hochbord zu setzen. Ich habe jetzt folgende beschränkt persönliche Dienstbarkeit formuliert. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob man hier zwei Rechte bestellen muss, also einmal für das Leitungsrecht und einmal für die Erhaltung der Straßenpflasterung. Oder kann das alles in einem bestellt werden?

Der Käufer bewilligt und beantragt, in die Abteilung II des Grundbuchs am Vertragsobjekt an der bestmöglichen, rangfreien Stelle die folgende beschränkt persönliche Dienstbarkeit gem. §§ 1090 – 1092 BGB zu Gunsten der Verkäuferin einzutragen:

Der jeweilige Grundstückseigentümer des Vertragsobjektes verpflichtet sich, die unterirdisch verlegte Oberflächenentwässerungsleitung einschließlich Nebenanlagen dauerhaft zu dulden und in einem 1 Meter breiten Schutzstreifen für die Dauer des Bestehens der Leitung keine Einwirkungen, die deren Bestand gefährden, vorzunehmen, insbesondere diesen Bereich von baulichen Anlagen und stark wurzelnden Pflanzen (Bäumen und Sträuchern) freizuhalten.
Ferner gestattet er der Verkäuferin oder einem von ihr beauftragten Dritten, das Grundstück zum Zwecke des Betriebes und der Unterhaltung der Leitung jederzeit zu benutzen.

Die genaue Lage des Leitungsrechtes ist in dem beigefügten Lageplan blau gekennzeichnet.

Ferner verpflichtet sich der jeweilige Grundstückseigentümer des Vertragsobjektes, die vorhandene Befestigung der Straße zu erhalten. Sollte der jeweilige Grundstückseigentümer eine Änderung an der Fläche vornehmen, wird der Verkäuferin die Möglichkeit eingeräumt, an der südlichen Grenze des Vertragsobjektes ein Hochbord zur Höhe von cm zur Befestigung des Fahrbahnrandes zu setzen.
Jupp03/11

#2

08.12.2011, 09:32

Nutzt der Käufer die Leitung auch? Wird Hochbord auf Grundstück Verkäufer oder Käufer errichtet und wer hat die Kosten zu tragen? Beschränkte persönliche Dienstbarkeit(en) dürfte das nicht sein, sondern eine Grunddienstbarkeit, die ja nicht für den Verkäufer sondern für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks X -ggf. Nachbargrundstück- zu bestellen ist.
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Jady
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#3

08.12.2011, 09:37

Nein, der Käufer nutzt die Leitung nicht, diese hat er nur zu dulden. Das Hochbord soll von der Verkäuferin errichtet werden für den Fall, dass der Käufer eine Änderung an der Befestigung der Fläche vornimmt. Die Kosten hierfür trägt die Verkäuferin. Das Recht soll aber nur auf dem Vertragsobjekt lasten und zwar nur zugunsten der Verkäuferin.
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Jady
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#4

08.12.2011, 09:57

habe jetzt folgendes ergänzt:

Weiterhin verpflichtet sich der jeweilige Grundstückseigentümer des Vertrags-objektes, die vorhandene Befestigung der Straße auf der Kauffläche zu erhal-ten. Sollte der jeweilige Grundstückseigentümer eine Änderung an der Stra-ßenbefestigung vornehmen, ist die Verkäuferin berechtigt, an der südlichen Grenze des Vertragsobjektes ein Hochbord zur Höhe von cm zur Befesti-gung des Fahrbahnrandes zu setzen. Die Verkäuferin ist berechtigt, das Grundstück zum Zwecke der Errichtung des Hochbordes zu betreten bzw. be-treten zu lassen.

Die Kosten für die Errichtung des Hochbordes trägt die Verkäuferin, was ledig-lich schuldrechtlich vereinbart wird.


Muss ich hier jetzt zwei Rechte bestellen???????
Jupp03/11

#5

08.12.2011, 10:15

Es sind zwei Rechte zu bestellen, nämlich das zu Beitrag 4 genannte als beschränkte persönliche Dienstbarkeit und das zu 1. genannte Recht als Grunddienstbarkeit, sofern es nicht nur für den Verkäufer, sondern für den jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks bestellt wird, was m. E. hier der Fall ist.

Im übrigen würde ich bei den Vereinbarungen zum Kaufpreis folgendes hinzusetzen:
Die in § __ dieses Vertrages zugunsten des Verkäufers bzw. des jeweiligen Eigentümers der Parzelle Flur __ Flurstück ____ bestellten Rechte haben bei der Kaufpreisfindung Berücksichtigung gefunden.
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