Hallo Ihr Lieben,
so kurz vorm WE stehe ich ein wenig auf dem Schlauch....
Wir haben die Aufhebung eines Ehevertrages von 1984 (Unterhaltsverzicht, Gütertrennung und Ausschluss Versorgungsausgleich) beurkundet.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob diese Aufhebung dem ZTR übermittelt werden muss?! Weiß jemand Rat?
Viele Grüße und ein schönes WE!
Aufhebung Ehevertrag-Übermittlung an ZTR?
- mrsbloom
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Bei der Meldung an das ZTR geht es ja darum, die Urkunden anzuzeigen, die die Erbfolge ändern. Da dies bei Gütertrennung der Fall ist, musst du auch die entsprechende Aufhebung anzeigen.
Gruß Tina
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
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