Abtretung einer Grundschuld im GB beantragen

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stef
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#1

06.07.2009, 16:11

Hallo,

folgendes Schreiben der Bank (neue Gläubigerin) liegt mir vor:

„Sie erhalten zu den oben genannten Briefgrundschulden die Originalabtretungserklärung vom …. der xy Bank in …. nebst den zugehörigen Grundschuldbriefen Nr. …… und …..

Wir bitten Sie, um Umschreibung der Zwangsvollstreckungsklauseln auf die soundso Bank – sowie die Abtretungen der Grundschulden in das Grundbuch von … eintragen zu lassen und uns anschließend einen unbeglaubigten Grundbuchauszug zu – sowie die berichtigten Grundbuchbriefe, die Bestellungsurkunden und die Originalabtretungserklärung zurückzusenden.“

Ich würde es nun so machen, dass ich die Abtretungserklärung mit den beglaubigten Unterschriften der alten Gläubigerin nebst den Grundschuldbriefen als formlosen Antrag im Namen der alten Gläubigerin an das Grundbuchamt stelle und darum dies entsprechend im Grundbuch und die dazugehörigen Briefe zu berichtigen, kann ich das so machen, müssen die Unterlagen sämtlich im Original zum Grundbuchamt oder wie mache ich das?

Dann würde ich die beiden Zwangsvollstreckungsklauseln umschreiben, also neue Vermerke erstellen, wenn die Abtretung eingetragen wurde und dann kann alles zurück an die neue Gläubigerin.

Das sind also meine Überlegungen hierzu, könnt ihr das bestätigen?

Gruß Steffi
Jupp03/11

#2

06.07.2009, 16:21

Ich würde denen zunächst die Klamotten zurückschicken. Die Abtretung sollen sie gefälligst selbst beantragen. Wenn die Abtretungen im GB vollzogen sind, können die Klauseln umgeschrieben werden. Dann möge dir die Bank erneut die Unterlagen zur Verfügung stellen.
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stef
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#3

06.07.2009, 16:33

Okay, das kann ich machen. Wie kann ich das begründen (für die Notarin)? Kostenrechtliche Relevanz?

Danke Steffi
Jupp03/11

#4

06.07.2009, 16:40

Das Problem wird ja sein, dass du wahrscheinlich weder von der alten noch von der neuen Gläubigerin einen Antrag auf Eintragung der Abtretung hast.
Wenn du diesen doch haben solltest -der Notar kann den Antrag nicht stellen- dann schick die Unterlagen zum Vollzug der Abtretung ans GBA, mache von der Abtretungsurkunde eine begl. Kopie, schick Urschrift und begl. Kopie zum GBA mit der Bitte um Rückgabe der Urschrift.
Mibo1970
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#5

06.07.2009, 16:55

Sehe das genauso wie Jupp.

Erst soll die Bank die Abtretung selbst im Grundbuch beantragen.
Wird doch immer so gemacht.

Es sei denn, es erfolgt keine Abtretung an eine Bank, sondern an eine Privatperson oder Firma. Dann wird meistens ein Notar damit beauftragt.
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stef
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#6

06.07.2009, 16:58

Die Abtretungserklärung enthält lediglich die Bewilligung zur Eintragung dieser Abtretung in den Grundbüchern der alten Gläubigerin und das zitierte Schreiben der neuen Gläubigerin.
Also werde ich es so machen, dass ich die Unterlagen wieder an die Bank zurücksende.
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stef
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#7

13.08.2009, 16:08

Jetzt komme ich doch noch mal auf den Thread zurück:

Also die Bank hat zwischenzeitlich die Abtretung im GB beantragt, dies wurde auch so unter Vorlage eines unbeglaubigten Grundbuchauszuges in Abt. III unter Veränderungen eingetragen. Die Grundschuldbriefe enthalten einen entsprechenden Abtretungsvermerk des zuständigen Amtsgerichts.

Ich habe nun die jeweiligen Umschreibungen der Zwangsvollstreckungsklauseln angefertigt und würde diese nun - falls ihr mir das bestätigen könnt - mit den ursprünglichen Grundschuldbestellungsurkunden in vollstreckbarer Ausfertigung verbinden und siegeln? Sollte ich auch Kopien der Abtretungserklärung und des Grundbuchs beifügen?

Wer trägt die Kosten? Die neue Gläubigerin? Die alte Gläubigerin schreibt lediglich, dass Kosten von ihr nicht getragen werden. Muss ich der neuen Vollstreckungsklausel auch die Kostenrechnung anfügen?

Dann würde ich gerne noch wissen, ob es richtig ist, dass ich die Zinsregelung aus den Bestellungsurkunden übernehme, und zwar ... % Jahreszinsen seit dem Tage der Bewilligung. In der Abtretungserklärung heißt es, wir treten die Grundschulden mit allen Nebenleistungen sowie den Zinsen seit Zinsbeginn, bei uns abgetretenen Grundschulden mit den Zinsen seit dem Tage seit dem sie uns abgetreten sind an .... ab.

Ich weiß, dass es dazu schon einige Beiträge gibt, aber ich bin leider noch nicht ganz schlüssig daraus geworden. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, der damit mehr Erfahrung hat als ich - nämlich keine.

Danke Steffi
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rebru82
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#8

13.08.2009, 16:20

Auf die Forderungen bzw. Zinsen brauchst du gar nicht einzugehen. Es reicht, wenn die die Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf die neue Gläubigerin vornimmst.

Eine beglaubigte Kopie der Abtretungserklärung kannst du beifügen, musst du aber nicht, wenn du bei der Klauselumschreibung erwähnt hast, dass eine Abtretungserklärung in Urschrift vorlag.

Die Kosten trägt natürlich die neue Gläubigerin, da diese euch den Auftrag erteilt hat.

Den Text der Umschreibung musst du an die Vollstreckbare Ausfertigung annähen (ohne Kostenberechnung), außerdem musst du die Umschreibung bei der Urschrift der Grundschuldbestellung vermerken.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Jupp03/11

#9

13.08.2009, 16:49

Wenn sowohl die dingliche als auch die persönliche Klausel umgeschrieben wurde, würde ich bei der vollstreckbaren Ausfertigung eine begl. Kopie der Abtretungserklärung beifügen. Die Abtretung der persönlichen Ansprüche ergibt sich nämlich nur aus der Abtretungsurkunde.
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stef
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#10

13.08.2009, 16:50

Also reicht es, wenn ich schreibe:

"Vorstehende Vollstreckungsklausel wird auf die .............. als Rechtsnachfolgerin der bisherigen Gläubigerin, National............, umgeschrieben, und zwar zum Zwecke der Zwangsvollstreckung sowohl wegen des persönlichen als auch wegen des dinglichen Anspruchs, insbesondere auch zum Zwecke der Zwangsvollstreckung in den belasteten Grundbesitz."

Ich dachte, dass ich die Zinsen und Nebenleistungen erwähnen muss.
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