Schenkung GbR-Anteil

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Trophy
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#1

09.08.2010, 16:27

Hallo Ihr Lieben,

bei uns wurde ein Schenkungsvertrag über GbR-Anteile beurkundet.

Die Eltern sind Gesellschafter einer GbR (diese ist/wird Eigentümer versch. Wohnungseigentums) und schenken jeweils einen prozentualen Anteil ihrer gehaltenen Beteiligung an der GbR an den Sohn, so dass alle drei Gesellschafter sind..

Nun haben die sich auch noch ein Nießbrauchrecht an den GbR-Anteilen einräumen lassen.

Nun meine Frage: Wird dieses Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen? Eine Bewilligung ist nicht im Vertrag.

Weiter haben die Eltern eine Grundbuchberichtigungsbewilligung unterzeichnet, wonach nunmehr die GbR im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden soll. Momentan sind lediglich die Eltern als BGB-Gesellschafter Eigentümer.

Geht das denn so einfach?
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mrsbloom
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#2

09.08.2010, 20:11

Das Nießbrauchsrecht besteht ja nicht am Grundeigentum sondern an dem Gesellschaftsanteil des Sohnes, daher keine Eintragung im Grundbuch. Ansonsten geht es so einfach.
Gruß Tina

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
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#3

19.08.2010, 13:26

Ob das so geht ist fraglich. Das wird schon daran scheitern, dass die "Eltern" nicht nachweisen können, dass sie die einzigsten Gesellschafter der GbR sind. Gibt es einen schriftlichen GbR-Vertrag?

Wenn die GbR als Eigentümerin ggf. mit eigenem Namen in das Grundbuch eingetragen werden soll, dann müssen alle Gesellschafter bewilligen und beantragen. Die Rechtspfleger legen eine solche Bewilligung als Neugründung aus und verlangen eine Auflassung auf die GbR und die Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Derzeit sollte man um GbRs einen großen Bogen machen. Das geht nur in die Hose und Schuld hat immer der dumme Notar, der den Willen der Beteiligten nicht gegenüber dem Rechtspfleger durchsetzen kann.

Ich weiß wovon ich spreche. Warte zur Zeit darauf, dass das OLG Hamm über "meine GbR-Sache" entscheidet. Der Berichterstatter gluckt da seit März drauf.

Wer wissen will, was da zur Zeit so abgeht, besorge sich mal aus dem "Der Deutsche Rechtspfleger " Heft 4 April 2010 eine Kopie des Beitrages "Die klinisch tote GBH-GbR" von Bestelmeyer. Dieser Beitrag ist zur Zeit das Gebetbuch fast aller Rechtspfleger.
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Lovis
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#4

23.02.2011, 14:59

Hallo!

Ich greife mal das Thema für meine Frage auf.

Die Eheleute A haben vor zwei Jahren eine GbR gegründet und hatten damals beabsichtigt, gleichzeitig ihre minderjährigen Kinder als stille Gesellschafter zu beteiligen. Das ist damals nicht passiert und soll jetzt nachgeholt werden. Ich gehe davon aus, dass die Anteile der Kinder von den Eltern geleistet werden und möchte wissen, ob hier eine "Auflagenschenkung" vorliegt, die vorab beurkundet werden müsste.

Vielen Dank!
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