Keinen Ausbilder in der Kanzlei

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Randfichte72
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#21

11.08.2009, 13:32

Julchen, suche Dir Hilfe! Vom abwarten und grübeln wird es nicht besser! Ich kann das hier gar nicht mehr mit angucken! Auch wenns schwerfällt, versuche, Dich an irgend jemanden zu wenden! Sei es nun Ausbildungsberater oder wie gestern von jemandem vorgeschlagen, Deine Eltern! Was sagen die eigentlich dazu?

Du solltest ganz schnell handeln und hier was voranbringen! So geht das nicht weiter!
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Lena
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#22

11.08.2009, 13:52

Aber mal ne andre Frage:
Klärt man nicht im Vorstellungsgespräch wieviele Mitarbeiter etc. in der Kanzlei sind? Ob man einzige Azubine ist oder ob es deren noch mehrere gibt.

Ich würd mal auf der Kammer nachfragen wg. Ausbildungsberater...

Und wie mehrere schon geschrieben haben: Was sagen deine Eltern zu der ganzen Sache? UNd was die andern beiden Azubis?!?!?!?
Julchen1992

#23

11.08.2009, 18:38

Irgendwie wegen was das die zwei von uns bezahlen und eine muss er bezahlen oder so.
Julchen1992

#24

11.08.2009, 20:57

Und meine Eltern meinen ich soll lieber Fachabi machen. Und ich werde auch morgen kündigen gehen. Ich würde die Ausbildung mit so einem Umfeld eh nicht packen. Da versuche ich mein Glück lieber im Fachabi. Bin dort ja schon angenommen habe mich aber noch nicht abgemeldet gehabt.
BabyBen

#25

11.08.2009, 21:00

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Vielleicht klappt es nach dem Fachabi in einer anderen Kanzlei besser. Allerdings würde ich so schnell nicht aufgeben. Zumindest wenn ich dem Chef das Kündigungsschreiben in die Hand drücken würde, würde ich die Gründe nennen. Denn vielleicht ist auch ganz erschrocken, weil er das Ganze bisher so noch nicht gesehen hat und zu Veränderungen bereit ist.
Julchen1992

#26

11.08.2009, 21:05

Viele haben schon bei ihm gekündigt und die Ausbildung abgebrochen. Da wird er sich nicht grad bei mir ändern. Ich versuche es mit dem Fachabi und schau mich dann auch mal in anderen Richtungen um.
BabyBen

#27

11.08.2009, 21:20

Ist schade, weil Du doch so gern den Beruf lernen wolltest. Ich drück Dir die Daumen für Deine weitere Zukunft. Und mit Fachabi kann man auch eine Kategorie höher als Rechtspfleger einsteigen, sicher bin ich mir allerdings nicht.
Julchen1992

#28

11.08.2009, 21:31

Dankeschön =) Und ja, ich wollte es wirklich gerne aber dieser Chef hat mir das eigentlich ziemlich unmöglich gemacht.
s_Sabrina
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#29

11.08.2009, 21:32

:respekt
Na das nenne ich doch mal eine fixe Entscheidung. Aber ich wünsche dir auf deinem weiteren Weg viel Glück und dass du das findest, was dich glücklich machen wird ;-)
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skugga
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#30

12.08.2009, 11:08

So, mir hat das mit dem "Mengenverhältnis" Ausbilder/Auszubildende keine Ruhe gelassen, und die RAK Frankfurt spuckt zu diesem Thema folgendes aus:

"Fachkräfteverhältnis
Im Bereich der Freien Berufe gibt es keine Ausbildereignungsprüfung. Jede/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin erwirbt mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auch die Berechtigung, auszubilden. Die Anzahl der Auszubildenden in einer Kanzlei muss allerdings in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der beschäftigten Fachkräfte stehen (§ 27 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG).
Als angemessenes Verhältnis der Zahl der Auszubildenden zur Zahl der Fachkräfte im Sinne des § 27 Abs. 1 BBiG gilt in der Regel:
1 Ausbilder, 1 Fachkraft = 1 Auszubildende
1 Ausbilder, 2 bis 3 Fachkräfte = 2 Auszubildende
1 Ausbilder, 4 bis 5 Fachkräfte = 3 Auszubildende

Als Fachkraft gelten nur
a) der bestellte Ausbilder, sofern er mit dem Ausbildenden nicht identisch ist,
b) ständig beschäftigte Volljuristen (z.B. Sozius, angestellte Anwälte, Assessoren)
c) wer eine Ausbildung in einer den Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen hat oder mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem ausgebildet werden soll.
Diese Kriterien beziehen sich nicht auf einzelne Ausbildungsmaßnahmen, sondern auf den gesamten Ausbildungsgang. Die Relation von Ausbildern und Fachkräften zu Auszubildenden kann nach Anhörung des Ausbildungsberaters überschritten bzw. unterschritten werden, wenn dadurch die Ausbildung nicht gefährdet wird.
Ausbildende und Ausbilder, die neben der Aufgabe des Ausbildens noch weitere betriebliche Funktionen ausüben, sollen durchschnittlich nicht mehr als 3 Auszubildende selbst ausbilden. Es muss sichergestellt sein, dass ein angemessener Teil der Arbeitszeit für die Tätigkeit als Ausbilder zur Verfügung steht."

(Quelle: http://www.rakffm.de/raka/nmain/index.html; läßt sich leider nicht direkt verlinken, ist dort unter dem Bereich "ReNo Azubi" zu finden)

Drei Azubinen sind also mehr als viel zu viel.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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