Grundschuld

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Gast

#1

02.08.2006, 16:49

Hallo Ihr´s,

hab eben grad ein Schreiben der Bank bekommen, mit der Bitte eine von uns im Jahre 2003 beurkundete Grundschuldbestellungsurkunde abzuändern, sowohl hinsichtlich des Eigentümers als auch der Zwangsvollsteckung in das gesamte Vermögen.

Ursprünglich waren die Eheleute Herr X und Frau Y Eigentümer. Frau Y ist zwischenzeitlich gestorben. Herr X hat seinen Anteil (im Rahmen einer Erbauseinandersetzung) an seinen Sohn Z übertragen. Dieser soll neben seiner Ehefrau nunmehr schuldrechtlich verpflichtet werden.

:oops: :oops: :oops: Ich habe jetzt so gar keine Ahnung (und Notar ist im Urlaub) :oops: :oops: :oops:

Habt Ihr vielleicht einen Tipp.

(Ggf. eine Nachtragsurkunde machen mit neuer ZV-Unterwerfung persönlich und dinglich) ?
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Pepsi
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#2

02.08.2006, 19:44

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Zuletzt geändert von Pepsi am 02.08.2006, 19:50, insgesamt 1-mal geändert.
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#3

02.08.2006, 19:45

also um es nochmal zu betonen, man kann nur die Haftung hinsichtlich dinglich auf den Sohn umschreiben, persönlich bleibt es der Ehemann.. denn du kannst nicht plötzlich jemanden in die Grundschuld einbinden, der gar nicht mit unterschrieben hat für die persönliche Haftung
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