Erteilung Ausfertigung oder begl. Abschrift

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dadiber
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#1

25.11.2005, 15:17

Hmmm hab mal ne Frage bzw. Anmerkung:

Ich sehe gerade in nem anderen Thema, dass ....ich glaube.... Anna z.B. bei einem KV fürs Grundbuchamt die erste Ausfertigung wegen der Eigentumsumschreibung erteilt und ferner eine auszugsweise Ausfertigung für die Eintragung der AV erteilt.

Hat es einen bestimmten Grund warum du dir das so kompliziert machst?

Wir erteilen, um mal bei einem normalen KV zu bleiben, nicht eine einzige Ausfertigung. Wir erteilten nur begl. Fotokopien bzw. begl. auszugsw. Fotokopien. Denn:

da spart man sich den Ausfertigungsvermerk inkl. Rechnung und
nirgendwo steht geschrieben das es Ausfertigungen sein müssen.

Unser Grundbuchamt hat zwar anfangs mal gemeckert, aber dann haben wir einfach nur gekontert und gesagt sie sollen uns die Stelle im Gesetz zeigen, wo steht das es Ausfertigungen sein müssen. Danach war Ruhe.

Deswegen meine Frage: Warum Ausfertigungen? Oder habe ich etwas falsch verstanden?
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Johannsen
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#2

25.11.2005, 16:06

Bei notariellen Urkunden ist mir egal, obs eine Ausfertigung oder begl. Abschrift ist. Ich nehm beides :D

Wird bei den mir bekannten Notaren auch unterschiedlich gehandhabt; die Mehrzahl übersendet aber Ausfertigungen.
dadiber
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#3

27.11.2005, 00:52

Eben sag ich ja...und ich verstehe einfach nich warum. Ich find die aufwendiger, schon alleine deswegen, weil ich die Kostennote mit angeben muss auf dem Ausfertigungsvermerk, und der Ausfertigungsvermerk an sich is auch länger/zeitaufwendiger als der Begl.-Vermerk.

Ich mein nich das ich bequem wäre, aber.....*g*
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Lena
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#4

28.11.2005, 12:48

Bei KV'en erteilen wir normalerweise auch keine Ausfertigungen. Wichtig ist dies aber bei Grundschulden!!! (Sonst kann es Probleme geben bei dem Nachweis der Wirksamkeit der Eintragung).

Aber was ich nicht verstehe? Wieso ist eine Ausfertigung aufwendiger als eine begl. Kopie?
Okay, der Vermerk, das ist mir schon klar. Wobei ich selber da auch keinen großen Unterschied sehe. Hab für beides ein Deckblatt im PC (ich hasse Stempel) und bei der Ausfertigung muss ich nur noch den Namen desjenigen reinschreiben, für den die Ausfertigung erteilt wurde. Die 2 Sekunden machens nicht... :wink:
:?: Aber wieso Kostenrechnung? Hab ich da was verpasst? Ich finde es nirgendwo dass auf eine Ausfertigung der notariellen Urkunde ein Kostenvermerk angebracht werden muss? :wirr :wirr :wirr Oder versteh ich jetzt was falsch???
Liebe Grüße
Lena

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Gast

#5

28.11.2005, 16:05

Nur mal auf die Schnelle hierzu (ist grad der Notstand bei uns ausgebrochen, Chef ist erkrank).

Wir schicken beim KV immer ne Ausfertigung aus GBA. Ist auch nicht Mehrarbeit, da bei uns das Notariatsprogramm so ausgerichtet ist, dass er die Vermerkblätter gleich mitausdruckt (wie bei Lena, nur Namen einsetzen und gut), genäht werden muss ja eh (auch bei einer beglaubigten). Man kann natürlich auch eine beglaubigte FK nehmen. Kommt wohl immer drauf an, wie es seit eh und je beim Notar gehandhabt wird. In meiner Ausbildungskanzlei haben wir auch Ausfertigungen genommen.

Zu der Ausfertigung selbst: Bei uns ist oben die KR mit gez. Notar und unten der Vermerk selber, wo der Notar neben dem Siegel unterschreibt.

Ich glaube aber auch, dass das nicht Vorschrift ist. Der Vermerk an sich reicht wohl aus.

Anna
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#6

29.11.2005, 08:28

Das wusste ich nicht. Für mich war das bisher immer klar, dass das Pflicht ist mit der KR auf der Ausfertigung. Aber ich gehe dem mal auf den Grund und stöber ein bisschen in unseren Büchern. Das soll ja manchmal helfen.

Was habt ihr doch gleich für Notariatsprogramm ?
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Gast

#7

29.11.2005, 08:42

Hallo Daniel,

wir nutzen seit 1997 RA-Micro.

Manchmal ist das Programm zum aus der Haut fahren, aber manchmal auch gut durchdacht. Wie der RA-Bereich so ist, weiß ich leider nicht.

Die Finanzbuchhaltung finde ich ganz gut und auch die Gehälter lassen sich super einfach machen (musste ich früher beides noch von Hand machen bzw. ausrechnen).

Bezgl. dem Notariat habe ich alle Muster unter *... abgespeichert, d.h. wenn ich einen KV entwerfe, muss ich nur *kv drücken, und zack ist der KV da. Auch beim Vollzug mache ich das so und deshalb ist Ausfertigung und begl. Fotokopie (nehme für so was nie Stempel, sieht immer aus, wie von 1800) das Gleiche.

Zu der Form habe ich grad folgendes gefunden (hab aber nicht in allen Büchern geschaut):

Die Ausfertigung besteht in einer Abschrift der Urschrift mit der Überschrift "Ausfertigung" und dem Vermerk am Schluss der Abschrift, dass sie mit der Urschrift übereinstimme. Sie enthält Tag und Ort der Erteilung und gibt die Personen an, denen sie erteilt wird. Sie wird mit Unterschrift und Siegel des Notars versehen (§ 49 I nd II BeurkG). Die übliche Angabe der Reihenfolge der erteilen Ausfertigungen (I., II.) ist nicht vorgeschrieben, kann jedoch zweckmäßig sein, um anzuzeigen, dass mehrere Ausfertigungen erteilt sind, und ggf. auch mehrere eingezogen werden müssen (wenn sie außer Kraft gesetzt sind).

Anna
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#8

29.11.2005, 08:54

Das scheint ein standardtext zu sein......hab ich jetzt auch schon öfters gelesen lol

RA-Micro benutzen wir auch. komme auch ganz gut klar damit.

Ich habe mir hier mit ner Kollegin zusammen nen Ordersystem für die Muster angeschafft........alle erdenklichen MÖglichkeiten sind abgespeichert, so dass bei der Vorbereitung meistens nur noch nen name, objekt, kaufpreis und besitzübergang (beim KV) rein muss.

Dachte nur eben das du aus dem Progam raus den Vermerk drucken kannst und die funktion war mir noch nich bekannt. :)
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#9

29.11.2005, 09:00

Probiere mal folgendes (hab ich bei den Grundschulden und einfachen sonstigen Urkunden).

Alle "Seiten" gleich groß machen (bei Seite einrichten). Dann auf jede Seite extra z.B.

1. Seite - Urkundensrechnung
2. Seite - Ausfertigungvermerk - erste
3. Seite - Ausfertigungsvermerk - auszugsw.
4. Seite - beglaubigte Fotokopie.

Wenn du dann z.B. über *gs-vollzug es dir aufrufst, kommen alle Vermerke in "einer Datei". Du kannst von oben nach unten abarbeiten und alles auf einmal drucken. Geht ratz fatz.

Hab nur noch nicht raus, wie man z.B. auf Seite 5 nen Briefkopf kriegt.

(Hoffe du verstehst was ich meine, habs nicht so gut erklären können).

Anna
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#10

29.11.2005, 09:08

ey die idee is gut....da bin ich noch nicht drauf gekommen. dat mach ich mal

aber wofür bei der Grundschuld ne auszugsweise ausfertigung?
von GS´en machen wir das immer so:

1. Begl. an Besteller, Darlehensnehmer wie auch immer
1. Begl. + 1. vollstr. Ausfertigung an Bank
1. Begl. an GBA zur Eintragung.
Kopie zur Akte
Original in Sammlung
FERTIG
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