Brauche Muster: GmbH: Erteilung von Prokura

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Gast

#1

12.07.2007, 10:26

Ich habe hier folgendes Problem.
Es geht um eine GmbH, wo eine Frau alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin ist. Sie will jetzt jemandem Prokura erteilen.
Da ich das noch nie gemacht habe und hier leider auch kein Muster finden kann, bräuchte ich wohl mal Eure Hilfe bzw. Eure Muster.
Gibt es da wie üblich eine Gesellschafterversammlung und Anmeldung?
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luccimaus
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#2

12.07.2007, 10:29

Betr.: Handelsregisteranmeldung ____________

Zur Eintragung in das Handelsregister melde ich als alleiniger Inhaber des im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens in Firma „..............................‿ an:

Ich habe meinem/r Angestellten Herrn/Frau ____________ Einzelprokura/Gesamtprokura erteilt. Der/die Prokurist(in) zeichnet die Firma und seine/ihre Namensunterschrift wie folgt:

____________-geschäft

ppa. ____________

________________________ (Ort), den ____________ (Datum)

____________________________________

(Unterschrift des Geschäftsinhabers)

____________________________________

(Notarieller Beglaubigungsvermerk der Firmenzeichnung und der Unterschrift
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Gast

#3

12.07.2007, 10:50

Bei der GmbH erklären die Gesellschafter die Prokura (§ 46 Nr. 7 GmbHG).

Du musst also in der HR-Anmeldung auf die Gesellschafterversammlung bezug nehmen und diese (ggf. nur auszugsweise) beifügen.

Die Notwendigkeit der handschriftlichen Firmenzeichnung durch die Prokuristen ist übrigens durch HRefG entfallen. Nach § 29 HG n.F. genügt die Zuordnung der Namenzeichnung zur Firma.

Du kannst z.B. schreiben "Die Prokuristin Simsalabim zeichnet für die Blabla GmbH ihre Unterschrift wie folgt:

ppa. Simsalabim"
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Lena
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#4

12.07.2007, 11:00

Ähm... das stimmt aber so nicht wirklich...

@Luccimaus Das Muster ist so nicht wirklich richtig... EIne GmbH ist kein Einzelunternehmen, es gibt keinen Inhaber, einfach nur „Gesamtprokura“ anzumelden reicht i.d.R. nicht aus, weil es da auch mehrere Arten von gibt (z.b. reicht ein anderer Prokurist oder darf generell nur der Prokurist zusammen mit einem Geschäftsführer)

@Luccimaus und Ortrun: Die Namenszeichnungen sind seit Anfang des Jahres nicht mehr erforderlich! Generell nicht mehr - weder beim Geschäftsführer noch beim Prokuristen oder Liquidator. Duch die Einführung des EHUG wurden die entspr. §§ aufgehoben. Bzgl. Prokurist z.b. der frühere § 53 II HGB
(weiter z.b. die früheren §§ 108 II HGB, 148 III HGB, 28 II GenG, 84 III GenG, 37 V AktG, 81 IV AktG, 266 V AktG, 8 V und 39 IV GmbHG, 67 5 GmbHG)

@Ortrun: Was meinst du mit § 29 HG??? Und was hat das HRefG damit zu tun? Das wurde doch gar nicht aktuell geändert, oder?

@Claudine
Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung ist nicht nachzuweisen. Die Anmeldung kann der Geschäftsführer (in vertretungsberechtigter Zahl) unterschreiben.

Zur Eintragung in das Handelsregister wird hiermit angemeldet.
XY (Name, Geb.datum, genaue Wohnanschrift)
wurde Prokura erteilt. Er/sie vertritt die Gesellschaft (entweder allein – oder was meistens der Regelfall ist: ) gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;
(ggf.) zur Veräußerung und Belastung von Grundbesitz ist sie ermächtigt/nicht ermächtigt.
Ggf. noch Er/Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit/nicht befreit.

Am besten in jede Anmeldung noch mal aufnehmen wo die Geschäftsräume sich befinden. Nach der Handelsregisterverordnung kann verlangt werden, dass dies – auch wenn sie sich nicht geändert haben – immer mit angemeldet werden muss.
Also z.B. die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich unverändert in…
Liebe Grüße
Lena

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#5

12.07.2007, 11:06

@lena
:good
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luccimaus
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#6

12.07.2007, 11:06

@Lena
Danke für den Hinweis!
Befinde mich doch derzeit in Elternzeit und bekomme daher nicht alle Änderungen mit. Ich bemühe mich zwar - aber manchmal entgeht mir einfach was. Habe mir deine Erläuterungen sofort aufgeschrieben. Das mit der GmbH habe ich schlichtweg einfach übersehen - obwohl es FETT dort stand.
Danke :-)
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StineP

#7

12.07.2007, 11:11

Das geht auch leider nicht, wenn man den ganzen Tag auf Arbeit ist - macht dir keine Sorgen, luccimaus........ In unserem Beruf muss man Glück haben, wenn man überall auf dem allerneuesten Stand ist
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#8

12.07.2007, 11:13

Na gut, dann bin ich ja beruhigt. Manchmal denkt man echt, man hat alles verpasst. Wie gut, dass ich dies Forum hier gefunden habe.

Bild
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Gast

#9

12.07.2007, 11:26

@Lena

Uups, Du hast selbstverständlich völlig recht. Hatte ich mir extra auf die Seite gelegt ... :roll:
Gast

#10

12.07.2007, 11:30

Ein Muster wurde ja schon gepostet, das spar ich mir also, aber wollte noch einen kleinen Tip abgeben.

Für solche Fälle (also HR-Anmeldungen) ist der Gustavus sehr zu empfehlen. Sollte meiner Meinung nach zumindestens einmal in jedem Notariat stehen.

Dort ist eben neben dem Text der Anmeldung auch noch erklärt, welche Unterlagen beizufügen sind, wer überhaupt anmelden muss, die Kosten bei Gericht und Notar und auch mal allgemeine Hinweise.

Diese kleine Büchlein hat mir schon oft geholfen, kann ich nur empfehlen.
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