Brauche Muster: GmbH: Erteilung von Prokura

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StineP

#11

12.07.2007, 11:35

Dann stell mal das Buch als Empfehlung in das entsprechende Unterforum :)
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Lena
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#12

12.07.2007, 11:45

Da steht das schon lange drin *grins*

und zwar hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=1579

Aber ich würd mir das momnentan nicht neu kaufen. Grad durch die Einführung des elektr. Rechstverkehrs hat sich dermaßen viel geändert... Und das ist in der bisher aktuellen Ausgabe alles noch nicht enthalten. Von daher was nutzen überholte Muster...

Ansonsten ist das Buvh wirklich top! Jeweils der Text der Anmeldung, mit beizufügenden Unterlagen, wer unterschreiben muss und wie die Kosten bei Notar und Gericht berechnet werden.

@Luccimaus Es stimmt, man kann sich einfach nicht alles merken und und grad wenn man mal ein paar Monate raus ist aus dem Büro – das ändert sich grad im Notariat dermaßen schnell…

Es gab mal eine gute Übersicht was sich durchs EHUG alles geändert hat. Wenn du mehr mit Gesellschaftsrecht zu tun hast kann ich dir das gern mal zukommen lassen!
Liebe Grüße
Lena

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StineP

#13

12.07.2007, 11:54

Sorry - hab ich nicht gesehen - für Notariatsbücher interessiere ich mich auch nicht.
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wifey
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#14

12.07.2007, 13:29

Sicherheitshalber noch mal ne Frage: "Die Namenszeichnungen ... sind nicht mehr erforderlich" heißt doch nur, dass sie nicht sein müssen, aber es ist nicht falsch, wenn sie drauf sind - oder??
Viele Grüße

ich
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#15

12.07.2007, 13:36

Wenn es eine Klausuraufgabe wäre, würde ich es als "falsch" bezeichnen, wenn die Zeichnung mit der Anmeldung eingereicht würde, in der Praxis ist das nur "überflüssig". Ich finde, dass man auf alles Überflüssige verzichten sollte, wenn man es besser weiß!


.
Gast

#16

12.07.2007, 13:38

Nein falsch ist das nicht. Wird auch trotz Namenszeichnung eingetragen. Aber die Rechtspfleger wissen dann halt, dass man nicht so wirklich auf dem Laufenden ist :wink:
Gast

#17

12.07.2007, 14:02

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe und Muster!
Gast

#18

12.07.2007, 15:29

Der Rückschluss bzgl. der Uninformiertheit ist, denke ich, so nicht zulässig. Die Anwaltsnotare hier sind z.B. zur Zeit ziemlich "angefressen" und da wird oft Anweisung erteilt, etwas trotzdem - soweit unschädlich - wie bisher zu machen. Ich bekomme das im Moment vermehrt mit, weil viele Notare hier vor Ort die Übergangsregelung in Anspruch nehmen und mir ihr HR-Zeugs "kollegialiter et gratis" zur elektronischen Anmeldung hereingeben. Die Anwaltsnotare sitzen sozusagen immer in der Klemme zwischen Partei und Gericht. Zum einen ist auf die "Hinterbeine stellen" oft nicht möglich, weil die Partei sagt, dass zu machen ist, was das Gericht will - Hauptsache es geht schnell. Umgekehrt ist die Partei unzufrieden, wenn z.B. das "große Ereignis" der Prokuraerteilung nicht mehr vor dem Notar zelebriert wird und den Prokuristen die "höheren Weihen" nicht fühl- und erlebbar zuteil werden. Sicher, großen Unternehmen ist das piepegal. Die ortsansässigen Mittelständler dagegen halten noch auf das Brimborium. Da ist dem Notar die "ständige" Partei, die immer wieder kommt, wichtiger als das Dafürhalten der RechtpflegerIn.
Gast

#19

12.07.2007, 16:52

Natürlich ist der Rückschluss nicht zutreffend, aber genau so kommt es zumindest bei den hiesigen Rechtspflegern an.

Was ich da schon in einigen Zwischenverfügungen lesen musste, war manchmal schon ganz schön frech.

Vor kurzem hatte ich z.B. die Anmeldung einer Ltd. :motz die angeblich super vorbereitet war von einer dieser Berufstarterfirmen. Auf dem ersten Blick schon so manche Mängel gesehen, u.a. auch die Namenszeichnung. Haben wir dann aber genau so gemacht wie von der Berufstarterfirma angewiesen und prompt kam die Zwischenverfügung, in der u.a. darauf hingewiesen wurde, dass die Namenszeichnung nicht mehr erforderlich ist. Da die Mandanten nicht vor Fristende zur neuen Beglaubigung kommen konnten, habe ich telefonisch die Frist verlängert und musste mir dabei einen Vortrag vom Rechtspfleger anhören, wie rückständig wir doch seien, dass wir so etwas nicht wissen. Habe ich natürlich nicht auf mir sitzen lassen.

Bislang waren meine Mandanten bei Prokuraerteilung immer sehr erfreut, dass sie nicht mehr kommen mussten, egal ob von großen oder kleinen Firmen.

Ich hätte da aber noch eine Frage zur Übergangsfrist, wie lange läuft die denn noch? Hier wurde davon ja leider kein Gebrauch gemacht :(
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Lena
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#20

12.07.2007, 17:18

Hier gibts ne Liste, aus der sich die Übergangsfristen und auch event. Besonderheiten für jedes einzelne Bundesland ergeben.

http://www.bnotk.de/Service/Elektronisc ... ister.html


Ja, denke auch dass man den Kunden das immer vermitteln sollte, dass man es halt nicht mehr muss... und das es eher störend ist wenn man es noch macht... Außerdem - und das schreckt die meisten Kunden dann doch ab - die Anmeldungen werden ja wie die Liste, die Satzung etc. alle online zur Verfügung gestellt und sind dann frei abrufbar... Unnötige Unterschriften ins Internet zum abrufen bereit stellen? Mh, ich weiß net...

Wenn wir nur die Unterschrift beglaubigen, z.b. für ne Ltd. :roll: dann mach ich das immer rein als BOte... "Ich überreiche im Autrag der Firma... zur Wahrung im HR" - ohne "Antrag" des Notars... Schreibe noch dabei "Weiteren Schriftverkehr bitte ich direkt mit der Gesellschaft zu führen". Funktioniert prima... weil dann muss ich mir das Gejammer der Rechtspfl. nicht mehr anhören, denn die wenigsten Ltds. werden auf Anhieb eingetragen. Wenn die Ltd. dann wieder anruft verweise ich die erst mal an die Beraterfirma die denen das tolle Paket verkauft hat...
Liebe Grüße
Lena

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