Bei einer einstweiligen Verfügung müssen die Beschlüsse im Parteibetrieb zugestellt werden. Das Gericht macht das nicht.Zaubermaus007 hat geschrieben:Ich denke, dass das Gericht den Berichtigungsbeschluss zustellt...?!
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- 25.03.2010, 09:05
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zustellung von Berichtigungsbeschluss
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Re: Zustellung von Berichtigungsbeschluss
- 25.03.2010, 09:04
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zustellung von Berichtigungsbeschluss
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Re: Zustellung von Berichtigungsbeschluss
Wenn ich das richtig rauslese, wurde der ursprüngliche Beschluß mit dem Berichtigungsbeschluß bereits verbunden. Also schickst du das an den GVZ (im Original, damit die Zustellungsurkunde angebracht werden kann) mit der Bitte um Zustellung.
- 25.03.2010, 08:54
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Wann entsteht eine Terminsgebühr bei versäumnisurteil?
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Re: Wann entsteht eine Terminsgebühr bei versäumnisurteil?
Also für eine TG sehe ich bei der Sachverhaltsdarstellung von kiki keinen Raum. Die EG ist entstanden, das ist klar. Aber Besprechungen haben doch mit der Gegenseite vorher nicht stattgefunden - zumindest wie ich das rauslese.
- 24.03.2010, 16:10
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Vergleichsgebühr bei Widerruf?
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Re: Vergleichsgebühr bei Widerruf?
Hab schon gedacht, ich hab was verpaßt. Man kann ja nie wissen.
- 24.03.2010, 15:56
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Vergleichsgebühr bei Widerruf?
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Re: Vergleichsgebühr bei Widerruf?
@sunshine24: Kannst du das mal näher erläutern mit der 3101? Bin bisher davon ausgegangen, daß die nur für die Protokollierung einer Einigung über einen nicht anhängigen Ansruch entsteht.
- 24.03.2010, 15:46
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Vergleichsgebühr bei Widerruf?
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Re: Vergleichsgebühr bei Widerruf?
Die Einigungsgebühr bekommst du nur, wenn der Vergleich rechtskräftig wird. Bei Widerruf definitiv keine Einigungsgebühr.
- 24.03.2010, 14:19
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: GW Fehleintragung im VZR?
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Re: GW Fehleintragung im VZR?
Oh Mann, klar 5.000,00 Euro. Ich glaube ich lerne das nie!
- 24.03.2010, 14:07
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: GW Fehleintragung im VZR?
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Re: GW Fehleintragung im VZR?
Guck mal in den Streitwertkatalog für Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die 4.000,00 Euro ist auf alle Fälle der Auffangstreitwert. Aber vielleicht findest Du noch eine Nr. dazu.
- 24.03.2010, 13:40
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: GW Fehleintragung im VZR?
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Re: GW Fehleintragung im VZR?
Würde ich auch dazu tendieren.
- 24.03.2010, 12:03
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: an wen Sachstandsanfragen?
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Re: an wen Sachstandsanfragen?
jenniver hat geschrieben:Allerdings dauert sowas ja auch Ewigkeit, wenn der GV überhaupt darauf antwortet. Ich rufe auch immer bei der zuständigen GV Verteilerstelle an, lass mir Rufnummer und Sprechzeiten geben und telefoniere dann mit dem GV.