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- 17.01.2014, 11:58
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Erstattung Kosten vorläufiges Zahlungsverbot
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Re: Erstattung Kosten vorläufiges Zahlungsverbot
Ok, wäre ein Ansatzpunkt. Allerdings stellt sich ja die Frage, warum kein PFÜB erfolgt ist. Das zweite VZV ging ja an einen anderen Drittschuldner. Vielleicht liegt ja schon eine Drittschuldnererklärung vor. Keiner sperrt doch mal eben ein Konto o.ä., damit das halt einfach mal einen Monat gesperrt ...
- 17.01.2014, 11:42
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Erstattung Kosten vorläufiges Zahlungsverbot
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Re: Erstattung Kosten vorläufiges Zahlungsverbot
Okay....dann seh ich das wie folgt: Wenn die Zwangsvollstreckung aus dem ursprünglichen Vergleich nicht eingestellt wurde (was ja wohl nicht der Fall ist), darf die Gegenseite vollstrecken. Selbstverständlich muss sie im Falle der Aufhebung oder Abänderung des Vollstreckungstitels erhaltene Gelder o...
- 17.01.2014, 11:26
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kopierkosten KFA
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Re: Kopierkosten KFA
Wenn Ihr Kopien für den Mandanten aus der Gerichtsakte gefertigt habt, sind diese nicht von der Gegenseite zu übernehmen. Andere Kopien wären durchaus festsetzungsfähig. Wenn z.B. aufgrund des Umfangs des Verfahrens zur Unterrichtung des Mandanten über 100 Kopien gefertigt werden müssten, kann man d...
- 17.01.2014, 10:24
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Erstattung Kosten vorläufiges Zahlungsverbot
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Re: Erstattung Kosten vorläufiges Zahlungsverbot
Wenn Deine Daten stimmen, würde ich nein sagen. Wenn der Vergleich im Termin vom 17.10.2013 geschlossen wurde und die Gegenseite bereits am 01.10.2013 ein VZV beantragt hat, würde ich die Erstattungsfähigkeit der Kosten verneinen.
- 17.01.2014, 10:22
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kopierkosten KFA
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Re: Kopierkosten KFA
Kosten für Kopien, die Ihr für den Mandanten gemacht habt oder hat der selbst irgendwelche Kopierkosten gehabt?
- 17.01.2014, 10:21
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Alte oder neue RVG-Gebührentabelle?
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Re: Alte oder neue RVG-Gebührentabelle?
Vollstreckungsangelegenheit ist eine gesonderte Angelegenheit und wenn die jetzt erst durchgeführt wird, gilt neues Gebührenrecht. Davon abgesehen, dass Dein Chef Recht hat, dass nur eine 0,3 nach 3309 anfällt und nicht eine 1,3 nach 2300. Das würde ich allerdings der Gegenseite in meiner durchaus h...
- 17.01.2014, 10:19
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Beratung mit Einigung-/Erledigungsgebühr
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Re: Beratung mit Einigung-/Erledigungsgebühr
Richtig. Dafür müsste eine Geschäftsgebühr abgerechnet werden. Ich wüsste jetzt nicht, wie Du die begründen willst. Ihr habt den Mandanten schließlich nur beraten.
- 17.01.2014, 09:16
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: vorläufig vollstreckbares Urteil
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Re: vorläufig vollstreckbares Urteil
Eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils musst Du bei Gericht anfordern, richtig. Da ist dann die Klausel und auch der Zustellungsvermerk drauf. Die Bürgschaft muss an die Gegenseite zugestellt werden. Wenn die schon erstinstanzlich anwaltlich vertreten war, kannst Du auch eine Zustellung von An...
- 16.01.2014, 17:17
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung Minijob
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Re: Pfändung Minijob
Ich hätte höchstens eine andere Idee:
Wenn das Konto auf den Ehemann läuft und nicht auf die Ehefrau, die also lediglich verfügungsbefugt ist, dann würde ich den Herausgabeanspruch der auf dem Konto zugunsten der Ehefrau eingehenden Gelder pfänden. Das sollte eigentlich möglich sein.
Wenn das Konto auf den Ehemann läuft und nicht auf die Ehefrau, die also lediglich verfügungsbefugt ist, dann würde ich den Herausgabeanspruch der auf dem Konto zugunsten der Ehefrau eingehenden Gelder pfänden. Das sollte eigentlich möglich sein.
- 16.01.2014, 13:31
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung Minijob
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Re: Pfändung Minijob
Der Minijob liegt unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Ich wüsste nicht, wie Du an den dran kommen willst. Die Begründung allein, dass der Ehemann verdient, reicht hier nicht aus. Da müsstest Du schon nachweisen können, dass der Ehemann exorbitant hoch verdient. Wenn der allerdings bereits ein P-Konto...