VU letztes Jahr, Urteil dieses Jahr

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Luisa123456
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#1

23.05.2007, 17:12

Hallo, letztes Jahr erging VU und ich habe Kfa mit 16 % gemacht. Gegen VU wurde Einspruch eingelegt und nunmehr erging Urteil im Jahr 2007, habe wieder die Kostenfestsetzung veranlaßt.

Nunmehr schreibt RPfl im Kfb, ein Teil der Kosten sei mit 16 % zu verzinsen. M. E. ist dies falsch, da die Sache ja 2007 abgeschlossen wurde.

Seht Ihr das auch so?
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#2

23.05.2007, 19:39

das ist falsch.. der VB stellt eine "Teilerledigung" da und demnach muss das Verfahren bis dahin mit 16 % und danach mit 19 % berechnet werden.. verstehe das sowieso nicht, der KFB des VU (mit 16 %) bleibt doch bestehen oder net?!

hat vielleicht jemand die Entscheidung parat? wir haben ja keine Zeitschriften und jemand hatte mir das mal gefaxt glaub ich, aber bis ich das gefunden habe..
Luisa123456
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#3

23.05.2007, 19:55

Hallo,

es erging bislang kein Kfb. Meiner Meinung nach ist die Verfahrensgebühr mit 19 % Umsatzsteuer so oder so zu berechnen und die 0,5 Terminsgebühr vom letzten Jahr aufgrund einer erneuten Verhandlung 2007 ebenfalls mit 19 %, allerdings ja jetzt eine 1,2 Gebühr.

Ich glaub ich telefonier morgen einfach mal mit der Rechtspflegerin, die sind hier ganz nett.

LG
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#4

23.05.2007, 20:02

Lisa1977 hat geschrieben:Hallo, letztes Jahr erging VU und ich habe Kfa mit 16 % gemacht. Gegen VU wurde Einspruch eingelegt und nunmehr erging Urteil im Jahr 2007, habe wieder die Kostenfestsetzung veranlaßt.
da schreibst du aber genau das gegenteil.. oder erging der KFB nur noch nicht?

also du müsstest erstmal 1,3 mit 16 % abrechnen

war nach dem VU ne mündliche Verhandlung? dann kriegt ihr ja ne 1,2 TG..
Luisa123456
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#5

23.05.2007, 20:08

Entschuldige, es erging jetzt der Kfb. Über VU hatte ich noch keinen. :oops:

Nachdem aber heuer das Urteil erging, meine ich, daß 19 % USt angefallen sind. ja, mündliche Verhandlung war, habe auch im neuen Kfa 1,2 TG berücksichtigt.
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#6

23.05.2007, 21:24

jo, dann musst du wie gesagt 1,3 und 0,5 mit 16 % abrechnen und dann noch den Rest festsetzen lassen:

1,2 TG
abzgl. bereits festgesetzt (Betrag von 0,5)
19 %

ich hab wie gesagt leider nicht die Entscheidung zur Hand.. ist aber so..
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Curry
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#8

24.05.2007, 09:15

Da hätte ich jetzt aber auch gern mal die Entscheidung gesehen.

Wenn ich jetzt eine GG abrechne (Angelegenheit beendet im Jahr 2006) mit 16% und die Angelegenheit wird 2007 doch noch fortgesetzt, dann muss ich doch 3% nachfordern. Wieso ist das dann gerichtlich nicht so?
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#9

24.05.2007, 12:34

Na, ich glaube, ihr schrammt grad ein bisschen aneinander vorbei.

Pepsi setzt ja TG an und zieht davon die bereits festgesetzte an...
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#10

24.05.2007, 12:40

Hm, da kommt doch dann dasselbe raus. Ergibt für mich alles keinen Sinn...
Curry

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