Vorsteuerabzug - Fragen über Fragen

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#31

05.09.2007, 11:04

nicht verunsichern lassen :-)
Farinachen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 87
Registriert: 31.03.2010, 11:58
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Celle

#32

15.07.2015, 16:13

Ich habe nochmal eine sehr ähnliche Frage:

Unser Mandant, Firma A, verlangte von der Firma B, dass entsprechende Fotos von der Homepage entfernt werden. Mit der Aufforderung bekam Firma B auch gleich die Aufforderungen, unsere Anwaltskosten netto zu erstattet.

Firma B hat die Fotos entfernt, aber nicht unsere Kosten erstattet. Dann haben wir unsere Rechnung an unseren Mandanten, Firma A brutto, gestellt. Dieser hat gezahlt, sich aber beschwert. Nun sollen wir die Anwaltskosten gerichtlich geltend machen.

Nun soll ich einen Mahnbescheid machen.
Ich muss ja gleich am Anfang die Angabe machen, dass unser Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist. Trage ich dann den Forderungsbetrag brutto oder netto ein? Wir bekommen nur netto wieder, das ist mir klar. Ich habe nur die Befürchtung, dass das Gericht von sich aus 19 % meiner Forderung abzieht? Oder passiert das nicht?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#33

15.07.2015, 16:25

Die Angabe, ob der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, muss gemacht werden, um die Kosten für das Mahnverfahren richtig zu berechnen (also mit oder ohne MwSt). Das hat mit der geltend gemachten Forderung an sich nichts zu tun.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#34

15.07.2015, 16:31

Hallo Farinachen :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Farinachen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 87
Registriert: 31.03.2010, 11:58
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Celle

#35

15.07.2015, 16:44

@ Liesel: Vielen Dank für die schnelle Antwort

@ Pepples: Profil habe ich ergänzt :)
Benutzeravatar
Andy66
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 354
Registriert: 11.03.2013, 08:47
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Advolux

#36

31.07.2015, 18:34

Die Rechnung wird auf den Mandanten ausgestellt und in Kopie an die RS geschickt. An den Mandanten schickt man dann die Originalrechnung mit dem Hinweis, dass er die USt noch zu zahlen hat. Nur mit der auf ihn ausgestellten Originalrechnung kann er sich im Wege des Vorsteuerabzugs dann die USt wieder holen, so dass er durch diese nicht belastet ist. Sollte er noch eine Selbstbeteiligung zu tragen haben, wird die dann gleich mit angefordert. Keine extra Rechnung für die Selbstbeteiligung ausstellen, sonst habt ihr 2 x USt ausgewiesen und müsst die auch 2 x abführen.

Rechnungen sind immer auf den Leistungsempfänger = Mandant/Auftraggeber auszustellen. Da die RS nicht Leistungsempfänger ist, wird die Rechnung auch nicht auf sie ausgestellt.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
Antworten