selbständiges Beweisverfahren

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Simone86
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#1

23.02.2007, 10:12

Guten Morgen!

Ich hoffe ihr könnt mir hier vielleicht weiterhelfen. wäre wirklich nett.

Also ich soll die eventuell anfallenden Kosten für ein selbständiges Beweisverfahren (zivilrecht) aufstellen.

Könnt ihr mir sagen, ob das so richtig ist... :?:

1,3 Verfahrensgebühr 3100
1,2 Terminsgebühr 3104
1,5 Einigungsgebühr 1000

und

1,0 Gerichtskosten :?: :?:

Vielen Dank schon mal!!
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Curry
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#2

23.02.2007, 10:19

Bezüglich der Anwaltskosten ist das so in Ordnung. Wegen der Gerichtskosten schau ich nochmal nach...
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Curry
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#3

23.02.2007, 10:20

Hab´s gleich gefunden:

Gemäß KV 1610 GKG sind es 1,0 Gerichtskosten.
Curry

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Simone86
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#4

23.02.2007, 10:25

wow, das ging ja schnell!

Vielen Dank.

Kannst du mir evtl. auch noch sagen, was mit den Kosten passiert, wenn man das selbst. Beweisverfahren wieder zurück nimmt?
Feierabend
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#5

23.02.2007, 10:29

Eine 1,5 Einigungsgebühr? Ich denke, dass dürfte nur eine 1,0 sein, ansonsten bin ich eurer Meinung.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
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Curry
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#6

23.02.2007, 10:31

Eine 1,5 Einigungsgebühr?
Schau mal ins RVG, da steht es drin, dass im selbst. Bew. eine 1,5 Einigungsgebühr anzusetzen ist.

Wenn du es zurücknimmst dürftest du eine 1,3 Verfahrensgebühr bekommen und eine Terminsgebühr, soweit sie da schon angefallen ist.
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#7

23.02.2007, 10:32

und wie sieht es bei den Gerichtskosten aus?

Fallen die dann auch voll an??
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PeeDee
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#8

23.02.2007, 10:33

_nancy_ :zustimm
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#9

23.02.2007, 10:35

Zu den Gerichtskosten habe ich nichts gegenteiliges gefunden, ich denke, dass die bei 1,0 bleiben - ist ja auch schon ziemlich gering.
Curry

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#10

23.02.2007, 10:37

Super. Dankeschön! :)
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