Mehrwertsteuer öffentlicher Nahverkehr

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Manuela1
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#1

01.11.2016, 13:11

Gerade bekomme ich einen Kostenfestsetzungsbeschluss aus Frankfurt am Main auf den Tisch und staune ... Die Rechtspflegerin setzt von den Kosten für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs nicht 7 %, sondern 19 % ab. Leider erreiche ich sie telefonisch gerade nicht. Beim RMV hat man mir aber bestätigt, dass hier 7 % anfallen. Wegen der 0,85 € werden wir jetzt sicher die Erinnerung einlegen, aber trotzdem würde ich gern wissen, wer von uns beiden jetzt falsch liegt ... Was meint Ihr?
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
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#2

01.11.2016, 13:14

Manuela1
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#3

01.11.2016, 13:30

Ha, jetzt hab ich den (zuständigen) Rechtspfleger gesprochen - der war nämlich im Urlaub und der KfB wurde von seinem Vertreter gemacht. Er hat mir bestätigt, dass nur 7 % Umsatzsteuer abzuziehen sind. :yeah
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skugga
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#4

01.11.2016, 13:31

Stellt sich mir allerdings die Frage, warum ihr überhaupt nur 7 % auf diese Kosten geltend gemacht habt.

Richtigerweise werden diese Fahrtkosten netto angesetzt - die 7 % also rausgerechnet - und dann von Euch mit 19 % versteuert, da Ihr die Kosten in Erbringung einer Dienstleistung für den Mandanten gehabt habt. Gleiches gilt für Taxikosten, Bahn etc.

ÖPNV ist übrigens bis zu 50 km mit 7 % versteuert, über 50 km mit 19 %.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Manuela1
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#5

01.11.2016, 14:38

Hallo Skugga, das meine ich ja. Die Kosten haben wir natürlich netto in den KfA gesetzt, halt 7 % rausgerechnet. Der (Vertretungs-)Rechtspfleger war aber der Meinung, da müsse man 19 % rausrechnen und nicht nur 7 % ...
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alraune
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#6

01.11.2016, 14:45

skugga hat geschrieben:Richtigerweise werden diese Fahrtkosten netto angesetzt - die 7 % also rausgerechnet - und dann von Euch mit 19 % versteuert, da Ihr die Kosten in Erbringung einer Dienstleistung für den Mandanten gehabt habt. Gleiches gilt für Taxikosten, Bahn etc.
So ist es auch richtig. Als ich das mal in einem VKH-KFA gemacht habe, bekam ich prompt nur 7 % auf die ÖPNV-Kosten erstattet. Ich habe dann wegen der fehlenden 0,62 € einen zweiseitigen Schriftsatz gemacht und erklärt, warum vom Anwalt 19 % in Ansatz gebracht werden müssen. Das Amtsgericht hat dann kommentarlos die 62 Cent überwiesen und ich hab mir den Schriftsatz für die Ewigkeit abgespeichert.:pfeif
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skugga
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#7

01.11.2016, 15:06

Manuela1 hat geschrieben:Hallo Skugga, das meine ich ja. Die Kosten haben wir natürlich netto in den KfA gesetzt, halt 7 % rausgerechnet. Der (Vertretungs-)Rechtspfleger war aber der Meinung, da müsse man 19 % rausrechnen und nicht nur 7 % ...
Ach du grüne Neune... :schock das ist natürlich totaler Quatsch!
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