Mandant vorsteuerabzugsberechtigt/Abrechnung Unfall

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Skyline
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#1

18.10.2016, 14:48

Hallo,

unser Mandant ist vorsteuerabzugsberechtigt und hat uns in einer Unfallangelegenheit beauftragt.

Nun zahlt die gegnerische Versicherung auf unser Aufforderungsschreiben den Schaden komplett. Mit Mandant wurde natürlich bisher nicht abgerechnet. Die Versicherung zahlt an Rechtsanwaltsgebühren 240,00 € netto (195,00 € Geschäftsgeb. + 20,00 € Auslagenp., Gegenstandswert. 1.624,30 €). Die gezahlten Rechtsanwaltsgebühren sollen mit Endabrechnung an Mandant verrechnet werden.

Meine Abrechnung sieht nun wie folgt aus:

1,3 Geschäftsgebühr 195,00 €
Pauschale 20,00 €
Summe netto 215,00 €
19 % MwSt 40,85 €
Gesamt 255,85 €
abzgl. von Versicherung
gezahlt bzw. verrechnet 215,00 €
zu zahlender Betrag: 40,85 €

Findet Ihr das so okay? Mandant ist vorsteuerabzugsberechtigt muss ich da bei meiner Abrechnung noch etwas beachten bei der Rechnungserstellung bzgl. Umsatzsteuer? :thx
katinka0508
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#2

18.10.2016, 15:09

Hallo :)

Rechnung passt in meinen Augen. Nettes Anschreiben an Mandant dazu, dass aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung die Versicherung die Steuer nicht zahlen muss.

Würde nur evtl. die Steuer von dem Regulierungsbetrag gleich einbehalten.

VG Katinka
Skyline
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#3

18.10.2016, 15:13

DANKE !
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Tigerle
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#4

19.10.2016, 08:42

Abrechnung passt. Ich schreibe unten bei "zu zahlender Betrag" meist noch dazu (= von Ihnen zu tragende Mehrwertsteuer)
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