eigene Gebühren mit/ohne MWSt

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pidellal
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#1

11.08.2016, 10:14

Wer kann mir sagen, wo das steht (ist zwar logisch, unser StBR will aber wissen wo das steht)?
wenn wir einen Kfb gegen die eigene Pt. zum Soll stellen, dann mit 19 %. Wenn wir die ZV-Kosten aus dem Kfb zum Soll stellen, dann ohne 19 %.
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niva
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#2

11.08.2016, 10:16

§ 104 Abs. 2 S. 3 ZPO und § 11 Abs. 2 Satz 3 RVG
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Pepples
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#3

11.08.2016, 10:18

Eigentlich sollte euer Steuerberater sowas aber selber wissen. :pfeif
Gebühren, die für die Vertretung des Mandanten erfolgen sind natürlich klar zu versteuern. Bei der ZV ist das ja keine Tätigkeit mehr für den Mandanten, sondern eine Tätigkeit im eigenen Namen gegen den Mandanten und die Kosten als Schadensersatz vom Schuldner zu leisten. Da der RA auf seine eigenen Kosten aber keine Mwst wegen des Vorsteuerabzuges berechnen darf, ist insoweit auch kein Schaden entstanden. Das läuft unter eigene steuerfreie Kosten.
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pidellal
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#4

11.08.2016, 16:31

:thx ganz herzlich.

So wie Pepples hab ich auch reagiert, aber der StbR wollte sich den Schuh nicht anziehen.
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skugga
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#5

11.08.2016, 22:27

StB sind augenscheinlich manchmal etwas komisch. Ähnliche Diskussionen hab ich mal wg. der Steuerbarkeit der Aktenversendungspauschale geführt, inkl. einem ziemlich pampigen Gespräch am Telefon und anschließender Übersendung der Rechtsprechung. Dann hat mans mir endlich mal geglaubt, mal abgesehen davon, dass ich mir auch die Bemerkung nicht verkneifen konnte, dass man manche Sachen als StB vielleicht auch wissen sollte...
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#6

11.08.2016, 23:18

StB = Ständig Blöd
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