Hallo ihr Lieben,
ich hab da mal eine Frage...
Der Gläubiger ist mittlerweile verstorben, Erbe war die Ehefrau. Diese ist inzwischen in die Schweiz gezogen, das Vermögen (Eigentumswohnung/en) befindet sich aber in Deutschland.
Wie gehe ich da mit der Zwangsvollstreckung vor.
Ich würde mich über Hilfe sehr freuen!
VLG Alex
ZV Schweiz -Schuldner in der Schweiz, Vermögen in Deutschlad
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Eine Titelumschreibung gegen den oder die Erben erfolgt nach § 727 ZPO. Den zum Nachweis der Erbfolge erforderlichen Erbschein kann man über § 792 ZPO beschaffen. Hatte die Zwangsvollstreckung gegen den Erblasser zu dessen Lebzeiten bereits begonnen, bedarf es zu ihrer Fortführung in den Nachlaß keiner Titelumschreibung (§ 779 Abs. 1 ZPO). Gegen die Erben des Schuldners kann wegen § 1958 BGB (keine Haftung vor Annahme der Erbschaft) die Klausel erst erteilt werden, wenn die Annahme der Erbschaft oder der Ablauf der Ausschlagungsfrist (§ 1944 BGB) nachgewiesen wird. Für die Vollstreckung in den ungeteilten Nachlaß muß die Klausel gegen alle Miterben umgeschrieben werden (§ 747 ZPO).