ZV in der Schweiz

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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mini-me
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#11

15.05.2008, 09:47

Danke Euch, werde jetzt den Antrag mal so stellen und abwarten, was das Amt dann noch so wissen möchte.

m-m
Gast

#12

15.05.2008, 10:46

Der Titel wird nur benötigt, wenn der Schuldner Einwende gegen den Zahlungsbefehl erhebt. Alles andere macht das Beitreibungsamt selbst.
Katharina80
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#13

15.05.2008, 11:49

Hab hierzu auch noch einmal eine Frage...

Wo bekommt man das Formular für das Beitreibungsamt her?
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mini-me
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#14

15.05.2008, 12:04

Ernie

#15

19.08.2008, 13:40

@ mini-me: Mich interessiert es, wie Deine Vollstreckung in der Schweiz gelaufen ist. Würdest Du mal berichten, bitte?!
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mini-me
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#16

19.08.2008, 13:51

Da es nicht für mich war, kann ich leider nicht viel dazu sagen. Aber die Sache scheint ohne Probleme zu laufen. Mein "Auftraggeber" hat sich nicht wieder gemeldet.
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