ZV aus deutscher notarieller Urkunde in der Schweiz
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich soll eine fällige Kaufpreisforderung beitreiben. Die vollstreckbare Ausfertigung wurde heute beim Notar beantragt, aber was muss ich sonst noch bei einer ZV aus einer notariellen Urkunde in der Schweiz berücksichtigen? Das ist das erste Mal, dass ich überhaupt in der Schweiz vollstrecke und dann auch noch aus einer Urkunde. Ich stehe hier wie der Ochs vorm Matterhorn und weiß nicht, wie ich die ZV korrekt auf den Weg bringen soll . Hat jemand damit Erfahrung oder weiß einen hilfreichen Link?
Guck mal unter Betreibungsbegehren. Da finden sich einige Schweizer Seiten, wo man nachlesen kann, auch wie das genau funktioniert.
https://www.e-service.admin.ch/eschkg/c ... nleiten_de" target="blank
http://www.betreibung-konkurs.ch/formulare_de.htm" target="blank
http://www.gerichte.lu.ch/betreibungsbe ... ahlung.htm" target="blank
Das müsste auch mit der notariellen Urkunde funktionieren. Da du eh erstmal das Formular ausfüllen musst (da isses noch egal, ob du nur ne Rg. hast oder schon einen Titel) und die in der Schweiz leiten dann das Verfahren in die Wege.
Bei Firmen als Schuldner funktioniert das wirklich gut, weil die sonst Gefahr laufen, dass das Konkursverfahren eingeleitet wird, wenn sie nicht zahlen
Aber auch Privatleute haben bislang dann gezahlt, auch wenn sie sich vorher ziemlich lautstark dagegen gewehrt haben
https://www.e-service.admin.ch/eschkg/c ... nleiten_de" target="blank
http://www.betreibung-konkurs.ch/formulare_de.htm" target="blank
http://www.gerichte.lu.ch/betreibungsbe ... ahlung.htm" target="blank
Das müsste auch mit der notariellen Urkunde funktionieren. Da du eh erstmal das Formular ausfüllen musst (da isses noch egal, ob du nur ne Rg. hast oder schon einen Titel) und die in der Schweiz leiten dann das Verfahren in die Wege.
Bei Firmen als Schuldner funktioniert das wirklich gut, weil die sonst Gefahr laufen, dass das Konkursverfahren eingeleitet wird, wenn sie nicht zahlen
Aber auch Privatleute haben bislang dann gezahlt, auch wenn sie sich vorher ziemlich lautstark dagegen gewehrt haben