Zuständigkeit, Kosten im Europäischen Mahnverfahren

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Anni R.
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#1

02.11.2011, 10:31

Hallo Ihr Lieben,

mein Chef hat mich mit der Beantragung eines MB, wo sich der Antragsgegner im Ausland (Belgien) befindet, beauftragt. Ich habe nun hier gelesen, dass das Europäische Mahnverfahren angewandt werden muss und da sich Belgien bekannter Weise in der EU befindet, hab ich schonmal den ersten Punkt abhaken können :)

Nun stellt sich die Frage, wo stell ich dann diesen Antrag auf den MB, ist das das AG Wedding? Kann ich das auch online machen? Wer stellt den MB dann in Belgien zu und welche Kosten kommen dort auf uns zu?

Ich brauch Hilfe!!!

LG aus Magdeburg
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Loki
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#2

02.11.2011, 11:21

Hallo Mitmagdeburgerin! :D

Ob du den Antrag in Dtld. oder Belgien stellst, kommt darauf an, was du geltend machst. Wir haben neulich einen Antrag in Wedding gegen einen Gegner aus Luxemburg gestellt. Das ging aufgrund des Erfüllungsortes Dtld. und der Tatsache, dass der Gegner kein Verbraucher ist. Wir haben aber auch schon in Wien einen Antrag gegen einen Ösi gestellt. Da war der Gegner z. B. Verbraucher. Vielleicht hilft dir folgendes weiter:

http://www.ag-warendorf.nrw.de/aufgaben ... /index.php" target="blank
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Anni R.
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#3

02.11.2011, 11:37

Ok, super, das hilft mir auf jeden Fall schon mal weiter!!!

Jetzt bleibt nur noch die Frage nach den Kosten...bei einem GW von 2.500,00 €
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Loki
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#4

02.11.2011, 13:39

Die Kosten für die Verfahren im Ausland kann ich dir auch nicht sagen. Das wird von Land zu Land unterschiedlich sein. Solltet ihr das Verfahren in Dtld. beantragen, geltend die gleichen Vorschriften wie für das "normale" Mahnverfahren. In Österreich wurden uns bei einer Forderung von ca. 850,00 € 92,00 € GK in Rechnung gestellt. Gegenüber der Mdt habe ich die normale 3305 abgerechnet.
Minimaus
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#5

02.11.2011, 20:15

Versteh ich nicht. Ich wollte auch ein Mahnverfahren gegen jemanden in Luxemburg einleiten. Da sagten die mir vom Gericht in Wedding, dass das nur für Antragsteller im Ausland gelten würde.

Was verstehe ich denn jetzt am Europäischen Mahnverfahren nicht?

Zuständig ist doch dann das Gericht in Luxemburg, oder nicht?
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Loki
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#6

03.11.2011, 08:27

Hast du dir den Link mal angesehen? Bei uns waren zwei Sachen entscheidend dafür, dass wir das Verfahren in Dtld. machen konnten, und zwar 1. der Erfüllungsort war Dtld. und 2. der Gegner ist kein Verbraucher. Das andere Verfahren, das wir durchgeführt haben, musste in Österreich beantragt werden, da der Gegner in Ö wohnt. Da konnten wir die Voraussetzungen für das Verfahren in Dtld. nicht erfüllen. Von daher hat das AG Wedding grundsätzlich schon recht.
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