Vorläufiges Zahlungsverbot

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Gast

#1

25.05.2007, 08:49

Hi Ihr!

Unserem Mandanten wurde ein vorläufiges Zahlungsverbot zugestellt. Jetzt soll ich meinem Chef sagen, was zu tun ist.

Hat jemand ne Ahnung, was zu tun ist?

LG
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leni
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#2

25.05.2007, 08:53

na, kommt ganz drauf an, was gepfändet werden soll. wer steht denn als drittschuldner drin? die bank? und hat euer mandant arbeit oder nicht?
das leben ist zu kurz für ein langes gesicht
Gast

#3

25.05.2007, 08:54

Unser Mandant ist der Drittschuldner.
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Ilona
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#4

25.05.2007, 08:56

Hi!

Ich würde sagen, momentan muss er noch gar nix tun, wenn es ein VZV ist. Abwarten, bis der richtige Pfüb kommt.
Er darf (oder soll?) halt, wenn er Arbeitgeber z.B. ist, nichts auszahlen.
Und wenn der Pfüb kommt, ist die Drittschuldnererklärung fällig.

Grüße
Gast

#5

25.05.2007, 08:58

Innerhalb welchen Zeitraum muss dann Pfüb nachkommen?! 2 Wochen. Von Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes an gerechnet, oder?!
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leni
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#6

25.05.2007, 08:59

jepp
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Ilona
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#7

25.05.2007, 09:01

Vier Wochen ab Zustellung des VZV.
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leni
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#8

25.05.2007, 09:03

aha? wo steht denn das? hab da echt gedacht zwei wochen, liegt wohl daran, dass wir keine drittschuldner vertreten
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Ilona
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#9

25.05.2007, 09:07

Wir auch nicht. Aber wenn ich ein VZV mache, notiere ich mir, sobald die Zustellung da ist, ab Zustelldatum vier Wochen. Dann muss ich entweder bis dahin nochmal ein VZV zustellen lassen oder gleich den Pfüb.

Steht in der ZPO, § 845 ungefähr
StineP

#10

25.05.2007, 09:08

§ 845 ZPO glaub ich
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