Hi Ihr!
Unserem Mandanten wurde ein vorläufiges Zahlungsverbot zugestellt. Jetzt soll ich meinem Chef sagen, was zu tun ist.
Hat jemand ne Ahnung, was zu tun ist?
LG
Vorläufiges Zahlungsverbot
Hi!
Ich würde sagen, momentan muss er noch gar nix tun, wenn es ein VZV ist. Abwarten, bis der richtige Pfüb kommt.
Er darf (oder soll?) halt, wenn er Arbeitgeber z.B. ist, nichts auszahlen.
Und wenn der Pfüb kommt, ist die Drittschuldnererklärung fällig.
Grüße
Ich würde sagen, momentan muss er noch gar nix tun, wenn es ein VZV ist. Abwarten, bis der richtige Pfüb kommt.
Er darf (oder soll?) halt, wenn er Arbeitgeber z.B. ist, nichts auszahlen.
Und wenn der Pfüb kommt, ist die Drittschuldnererklärung fällig.
Grüße
Innerhalb welchen Zeitraum muss dann Pfüb nachkommen?! 2 Wochen. Von Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes an gerechnet, oder?!
Wir auch nicht. Aber wenn ich ein VZV mache, notiere ich mir, sobald die Zustellung da ist, ab Zustelldatum vier Wochen. Dann muss ich entweder bis dahin nochmal ein VZV zustellen lassen oder gleich den Pfüb.
Steht in der ZPO, § 845 ungefähr
Steht in der ZPO, § 845 ungefähr