Vollstreckung in Holland?

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Neldchen
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#1

02.04.2009, 09:20

Ich habe folgendes Problem:

Wir haben hier in Deutschland gegen den Schuldner ein VU und einen KFB erstritten (damals war er noch in Deutschland wohnhaft). Nach einen ZV-Auftrag beim GV kam nun die Antwort vom GV, dass der Schuldner nach Holland verzogen ist :|

Kann ich überhaupt mit dem normalen VU und KFB in Holland vollstrecken oder brauche ich da nicht einen europäischen Vollstreckungstitel? Wenn ja, wie bekomme ich diesen?

Wie funktioniert überhaupt die ZV in Holland? Hat jemand von euch schonmal dort vollstreckt?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Habe noch nie im Ausland vollstreckt. HILFE :shock:
Neldchen
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#2

02.04.2009, 10:32

Hat denn keiner Idee?

Würde mich sehr über eure Meinungen freuen :-)
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wifey
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#3

02.04.2009, 10:51

Hast Du schon mal die Suchfunktion befragt - hatten schön öfter Themen zur ZV in Holland ;-)
Viele Grüße

ich
Neldchen
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#4

02.04.2009, 11:05

Hab schon alles durchforstet und auch schon über google gesucht aber noch nicht wirklich zu den gewünschten Ergebnis gelangt.

Viele schlagen ja vor einen niederländ. RA zu beauftragen (aber der ist sehr teuer) oder einige meinen auch, dass sich die ZV nicht lohnt, weil es sehr kostenintensiv ist.

Mich würde interessieren, wie es verhält, wenn man wirklich die ZV selber machen will. Ist das überhaupt möglich? Hat jemand schon von Deutschland aus in Holland vollstreckt? Braucht man zwingend eine Übersetzung ins Niederländische? Ich bin irgendwie total verwirrt und weiß nicht wirklich weiter, als dass ich den Mandanten empfehlen würde, dass die ZV nicht lohnt, da zu kostenintensiv. Aber was mache ich, wenn es ihm ums Prinzip geht und er trotzdem will, dass wir vollstrecken?!
Katja88
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#5

02.12.2009, 15:32

Hallo ihr Lieben,

gibt es hierzu mittlerweile neue Erkenntnisse? Ich soll jetzt auch einen deutschen Titel in den Niederlanden vollstrecken. Geht das nur über eine Kanzlei in den Niederlanden oder kann ich das auch selber machen? Und wenn ja wie?

@ Neldchen, vielleicht bist du ja seitdem weiter gekommen? Wie habt ihr das gemacht?

Viele Grüße
Katja
Neldchen
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#6

13.12.2009, 12:53

Wir haben es damals sein lassen, da keine Aussicht auf Erfolg. Tut mir leid, dass ich nicht weiterhelfen kann.
Katja88
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#7

14.12.2009, 08:46

Kein Problem, trotzdem danke.

LG
Katja
stein80
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#8

14.12.2009, 12:18

Hallo,

ich hatte vor kurzem genau dasselbe Problem wie du. Ich könnte dir einen Gerichtsvollzieher in Holland empfehlen an den Du dich telefonisch wenden kannst. Er ist supernett und wird dir bestimmt weiterhelfen.

Bei Interesse bitte kurz melden dann würde ich die Akte hier nochmal raussuchen.
cjdenver
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#9

14.12.2009, 15:26

also, übersetzung in die amtssprache muss nicht sein wenn der empfänger auch deutsch versteht. ansonsten würd ich mir den europäischen vollstreckungsvermerk ausstellen lassen und dann damit vollstrecken. wie das dann in holland abläuft, keine ahnung, da hatten wir noch nie was.
***

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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Aelizia
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#10

10.02.2010, 12:11

Hallo!

Ich hab hier nen VB mit Bestätigung als europ. Vollstreckungstitel.
Nun steht die ZV in Holland an und ich bin noch nicht wirklich fündig geworden, wie das gehen soll.
Kennst sich hier vielleicht inzwischen jemand aus?

@ stein80
Gibt's den netten Gerichtsvollzieher in Holland noch? :wink:
Wenn's möglich ist ... ich wär ich für die Telefonnummer echt dankbar!

lg

Aelizia
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