Verjährt oder nicht?

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Erdbeere23
Forenfachkraft
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#1

07.12.2017, 16:02

Hallo Zusammen,

ich brauche mal Eure Hilfe. Ich hoffe, ich bin hier richtig. Das letzte mal hatte ich in der Ausbildung mit dem Thema so richtig zu tun und bis da daher ein bisschen raus.

Folgender Sachverhalt:

Ich arbeite für die Rechtsabteilung eines IT Unternehmens. Wir haben nun einen Kunden, der im Jahr 2012 eine Rechnung von uns erhalten hat.
Am 02.01.2014 kam eine Teilzahlung auf genau diese Rechnung.
Der Kunde teilte zuletzt mit, dass er die Sache nicht mehr verbuchen könne, da sie aus 2013 sei.

Jetzt meinen Fragen:

1) Ich weiß, dass bei einer Teilzahlung die Frist erneut beginnt zu laufen, aber die Frage ist, ab wann (in diesem Fall ab dem 02.01.14 oder erst mit Schluss des Jahres)?
2) Der Kunde muss sich soweit ich das in Erinnerung habe, auf die Einrede der Verjährung berufen. Hat er das mit der Mitteilung schon getan oder inwiefern muss das geschehen? Können wir eventuell die Forderung noch geltend machen?

Danke in Voraus.
Sonnenblume1804
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#2

07.12.2017, 18:34

Hallo,

1) Ja, bei Zahlungen beginnt die Frist neu zu laufen und zwar Tag genau.

2) Ja, das stimmt. Es ist solange nichts verjährt, bis der Schuldner die Einrede der Verjährung erhebt. Wenn der Schuldner lediglich sagt, "er könne das nicht mehr verbuchen", stellt das keine Einrede der Verjährung dar.

LG ;)
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