Halo zusammen,
ich habe hier eine Angelegenheit in der ich gerade die Nachfrage unseres Mandanten nicht beantworten kann. Gegen unseren Mandanten liegen hier Kostenfestsetzungsbeschlüsse vor. Zu dieser Zeit war er noch in Deutschland gemeldet. Inzwischen ist er nach Thailand abgemeldet. Nun besitzt unser Mandant jedoch Mietwohnungen in Deutschland. Nun ist hier die Frage, ob die Gegenseite einfach einen PÜ bei dem Gericht beantragen kann, in dessen Sprengel die Mietwohnungen liegen. Oder muss die Gegenseite hier ein Rechtshilfeersuchen nach Thailand stellen? Bin bei der Sache gerade überfragt, da ich selbst noch keine ZV in der Art und Weise bearbeitet habe.
Vorab schon einmal vielen Dank =)