Hallo an alle
mein Chef hat mir heute folgendes übergeben:
Unser Mdt sitzt hier in Deutschland, Gegner hat Sitz in Wien.
Erfüllungsort ist München, Gerichtsstand ist München.
Es geht um eine Reparaturrechnung.
Wie beantrage ich einen MB gegen den Schuldner mit Sitz in Österreich. Muss ich mich an das Mahngericht in Berlin wenden? Entstehen dann höhere Kosten?
Für Eure Hilfe vielen herzlichen Dank im Voraus.
Emilia06
MB Österreich
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Wenn der Antragsteller hier in Deutschland sitzt, dann ist das Gericht, wo der Antragsteller seinen Sitz hat zuständig. Wenn Erfüllungsort und Gerichtsstand in München sind, dann ist das dein streitiges Gericht, sofern Widerspruch/Einspruch einlegt werden würde.
Am schnellsten ginge wahrscheinlich ein europäischer Zahlungsbefehl durch das zuständige Gericht in Wien (1). Wenn der Gegner Einspruch einlegt, ist das Verfahren beendet. Aber es ist möglich (nicht verpflichtend), die Abgabe an ein in Österreich zuständiges Streitgericht zu beantragen.
Der Anspruch kann dann auf anderem Weg weiter geltend gemacht werden, zum Beispiel durch deutschen Auslandsmahnbescheid (2) oder durch Zahlungsklage (3) in München.
In Frage käme noch ein Europ. Zahlungsbefehl durch das Amtsgericht Berlin-Wedding (4), aber die Bearbeitungszeit ist sehr lange.
Wenn Ihr davon ausgeht, dass der Gegner zahlt, würde ich (1) oder (2) empfehlen, ansonsten (3). Ich könnte mir denken, dass ein Zahlungsbefehl von einem österreichischen Gericht am meisten Eindruck macht. Infos und die notwendigen Formulare zum Europäischen Zahlungsbefehl gibt's unter http://ec.europa.eu/justice_home/judici ... dex_de.htm" target="blank und auf der Website vom Amtsgericht Berlin-Wedding.
Der Anspruch kann dann auf anderem Weg weiter geltend gemacht werden, zum Beispiel durch deutschen Auslandsmahnbescheid (2) oder durch Zahlungsklage (3) in München.
In Frage käme noch ein Europ. Zahlungsbefehl durch das Amtsgericht Berlin-Wedding (4), aber die Bearbeitungszeit ist sehr lange.
Wenn Ihr davon ausgeht, dass der Gegner zahlt, würde ich (1) oder (2) empfehlen, ansonsten (3). Ich könnte mir denken, dass ein Zahlungsbefehl von einem österreichischen Gericht am meisten Eindruck macht. Infos und die notwendigen Formulare zum Europäischen Zahlungsbefehl gibt's unter http://ec.europa.eu/justice_home/judici ... dex_de.htm" target="blank und auf der Website vom Amtsgericht Berlin-Wedding.
LG Tiss
Sorry, der Link heißt vollständig: http://ec.europa.eu/justice_home/judici ... dex_de.htm" target="blank
LG Tiss