Mahnbescheid "übersehen", gleich Klage - noch was zu retten?

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cindi24
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#1

03.01.2017, 20:02

Hallo,
Anwalt erhielt von unserer Mandantin einen Klageauftrag.
Der Schaden ist im Jahr 2013 entstanden.
Mandantin beauftragte eine Inkassofirma, Mahnbescheid gegen Schuldner zu beantragen.
Der Schuldner erhob Widerspruch.

Unsere Mandantin beauftragte uns, Klage gegen den Schuldner zu erheben.
Dazu gibts einen größeren Arbeitsauftrag.
Zwischen den Zeilen stand, dass es ein MB gab.

Der Anwalt hat es offensichtlich übersehen, dass bereits Mahnbescheid ergangen ist;

Statt das streitige Verfahren beim Mahngericht zu beantragen, hat er eine Klage vor dem Gericht diktiert.
Wegen etwaiger Verjährung wurde diese Ende Dezember per Fax abgeschickt.

Ich habe jetzt die Klage, Abschriften an Mandantin, abgeheftet und dabei den Mahnbescheid gesehen.
Vor paar Tagen kam auch die Gerichtskostenrechnung. Die wurde von der Buchhaltung wohl bereits bezahlt.


Lässt sich da noch was retten?
Mahnbescheidsverfahren für erledigt erklären?
Mahnbescheidsverfahren zurücknehmen?
Insgesamt wird eine Gerichtsgebühr auf der Strecke bleiben?

Danke für etwaige Ideen.
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paralegal6
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#2

03.01.2017, 22:02

Ich dachte es gab hierzu Widerspruch? Da musst du ja nichts zurück nehmen. Statt Klage hättet ihr Anspruchsbegründung machen sollen. Die Kosten für den MB sind denke ich futsch. War denn kein Kreuz im MB bei Widerspruch streitiges Verfahren?
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Kanzleihund
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#3

04.01.2017, 09:42

Ich werfe mal den Begriff "doppelte Rechtshängigkeit" in den Raum. Nicht dass am Ende die Klage wegen Unzulässigkeit abgewiesen wird. Bin mir momentan nur nicht ganz sicher, wie man das Mahnverfahren nach Mahnbescheid und Widerspruch "stilvoll" beenden kann.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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