Mahnbescheid in die Schweiz zustellen

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Lena555
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#11

17.03.2010, 09:51

mh.. Wenn ich ein Beitreibungsbegehren fertigen würde welche Kosten im Gegensatz zum MB kämen auf mich zu und wie würde das ganze denn weiterlaufen?

+verzweifel+
schindler1
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#12

17.03.2010, 10:20

Hi Lena,

hab vor kurzem eine Betreibung gemacht bei einer Hauptsache von 550,00 EUR
Hier sind Kosten von 13,30 EUR entstanden, also gar nicht teuer
Lena555
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#13

17.03.2010, 10:52

ahhh das ist natürlich günstig. Dann werd ich das doch gleich mal ausprobieren. Danke für den Ratschlag :wink:
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Summerof77
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#14

17.03.2010, 15:17

Danke für den Tip mit dem Betreibungsbegehren, werd ich mir gleich mal in Ruhe zu Gemüte führen. Aber das bringt mich nicht weiter, wenn mein Schuldner irgendwann nach Deutschland zurückkehrt, oder? Trotzdem erscheint es mir ganz sinnvoll zu sein für andere Fälle. Wäre mal interessiert, wie es bei Dir funktioniert, Lena! Berichte doch mal, wenn Du damit Erfolg hattest.

Liebe Grüße Summer
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cosmicmoon
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#15

18.03.2010, 11:07

@Lena: auf der Homepage des Beitreibungsamtes findest Du auch die Kosten des Beitreibungsbegehrens aufgeschlüsselt und die sind günstiger als ein deutsches Mahnverfahren :D

@summerof77: Warum soll dich das nicht weiter bringen, wenn der irgendwann... einmal nach Dtl. zurückkehrt? Die sind in der Schweiz wesentlich schneller und effektiver in der Beitreibung offener Forderungen :stecken


Seminar zur Zwangsvollstreckung im europäischen Ausland: http://www.isar-fachseminare.de" target="blank
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Summerof77
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#16

18.03.2010, 14:52

@cosmicmoon: Es ist grundsätzlich schön, wenn das in der Schweiz so klappt, aber meines Wissens gibt es in der Schweiz auch Pfändungsfreigrenzen, die zwar vom Beitreibungsamt selbst gesetzt werden können, aber um und bei 730 € liegen. Bei der Annahme, daß nunmehr die Forderung nicht beigetrieben werden kann, eine Pfändung erfolgt und dann nichts zu holen ist, habe ich immer noch keinen Titel, der mich bei evtl. Verzug nach Deutschland oder in ein anderes Land weiterbringt. Außerdem gibt es doch in der Schweiz gar keine EV.
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cosmicmoon
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#17

18.03.2010, 15:48

Eine eidesstattliche Versicherung gibt es nicht, braucht es aber auch nicht, da im Falle der Pfändung sogar das Bankgeheimnis aufgehoben wird und der Beitreibungsbeamte sich ein Bild machen kann. Wenn Du Dir das Beitreibungsbegehren mal in einer ruhigen Minute anschaust, wirst Du feststellen, dass man dort einen "Zahlungsbefehl" zustellt. Wenn nicht innerhalb von 20 Tagen (!) gezahlt wird, kann man eine Anerkennungsklage machen. Vordrucke dafür gibt es im www :-) und dann haste in kürzester Zeit einen Titel :-) und den kann man ja entsprechend auch anerkennen lassen, wenn die Schuldner zurückkommen sollten...
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Summerof77
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#18

18.03.2010, 21:36

Ah, das hab ich wohl nicht gesehen! Dann hat man auf jeden Fall schneller einen Titel. Ich hab mir die ganze Zeit überlegt, wie man die Verjährung umgeht, wenn man keinen Titel hat. Aber dann ist ja alles klar. Vielen Dank für die Tips!
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