Kennziffer EGVP

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Suse
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#1

29.05.2008, 15:26

Hallo,

bitte nicht sofort los schreien, wenn es dieses Thema schon in einem anderen Thread behandelt wurde.

Im letzten Monat wurde bei der für mich zuständigen Kammer ein Seminar zum Thema Das Mahnbescheidsverfahren am 01.12.2008 angeboten. Der Typ hat es aber irgendwie so ganz und gar nicht auf die Reihe gekriegt und hatte nicht ansatzweise so viel Ahnung wie eine unter uns Teilnehmerin sitzende Anwältin. Das allein ist ja schon mal peinlich.

Aus dem Seminar habe ich mitgenommen, dass man bei ALLEN zentralen Mahngericht in der Bundesrepublik eine NEUE Kennziffer beantragen muss. Soweit so gut. Hab ich also gemacht. Vorsorglich auch bei allen zentralen Mahngerichten, man weiß ja nie, wann man die mal braucht.

Also hab ich mir am Montag die Mühe gemacht und 11 formlose Anträge gestellt.

Als erstes meldete sich gestern das AG Hamburg indem es mir einen Antrag auf Erteilung einer Kennziffer schickte.
Das gleiche kam dann heute vom Amtsgericht Schleswig. Da hab ich dann gedacht: Gut, das hätte man uns ja mal sagen können.

Dann rief mich eben das AG Stuttgart an. Die Dame dort teilte mir mit, dass man eigentlich nur für AG Hamburg und AG Uelzen eine gesonderte Kennziffer braucht und damit dann bei allen Mahngerichten den Antrag stellen kann.

Zudem teilte sie mir noch mit, dass man die neu erteilen Kennziffern erst ab dem 01.07.08 nutzen kann.

Wer hat von euch Erfahrungen damit und kann das so bestätigen?

Wieso wusste der RA, der das Seminar gehalten hat nicht besser Bescheid?
Zuletzt geändert von Suse am 29.05.2008, 15:53, insgesamt 1-mal geändert.
LG, Ela
StineP

#2

29.05.2008, 15:30

Das hat mir neulich auch die vom AG Hamburg so erzählt. Vorher wurde mir (auch hier im Forum) gesagt, dass man überall eine braucht. Wurde auch erst neulich aufgeklärt.
Gast

#3

29.05.2008, 15:31

Wieso wusste der RA, der das Seminar gehalten hat nicht besser Bescheid?
Eine Frage, die Du wohl nur den Seminaranbieter selbst fragen kannst.

Es ist wohl tatsächlich angedacht, daß Du nur eine Kennziffer bekommst und damit in ganz Deutschland die Mahnbescheid einreichen kannst. Soweit ich weiß, ist es aber noch nicht soweit und deswegen braucht man wohl erstmal von allen Mahngerichten eine Kennziffer.
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Ciara
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#4

29.05.2008, 15:32

@Stine Die vom Seminar haben ja auch gesagt, dass wir überall eine brauchen. Schön wie aufgeklärt die sind.
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StineP

#5

29.05.2008, 15:48

Soweit ich weiß, ist es aber noch nicht soweit und deswegen braucht man wohl erstmal von allen Mahngerichten eine Kennziffer.
Nee, eben nicht.

Mit der aus Hamburg sollst du künftig überall in Deutschland deinen MB einreichen können.
Bärchen

#6

29.05.2008, 16:06

Ich war am 16.05. auch auf so ner Fortbildung. Dort wurde gesagt, dass man für jedes Mahngericht eine braucht.

Aber mal ne andere Frage: Um die Kennziffer zu beantragen, wie muss ich das machen? Gibt es irgendwo ein Formular, was ich runterladen kann oder kann ich das formlas einfach schriftlich beim Mahngericht anfordern? Ich hab schon gegoogelt, aber hab da nichts zu gefunden.
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#7

29.05.2008, 16:09

Schau mal auf die Internet Seite des AGs. Dort müsste es was geben. Jedenfalls ist das für Schleswig so.
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Suse
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#8

29.05.2008, 16:11

@Bärchen: Also formlos geht es wohl nicht. Habe ja jetzt schon zwei Anträge vom Gericht bekommen. Also vielleicht einfach den Antrag anfordern.

Was mach ich denn jetzt? Erstmal nur in Hamburg die Kennziffer beantragen?
LG, Ela
Silke76
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#9

29.05.2008, 16:30

Ja das wird ja lustig, wenn man von jedem etwas anderes erzählt bekommt. Ich gehe am 18.06.2008 auf ein Seminar, die Referentin ist eine Dame vom Mahngericht Stuttgart. Da bin ich ja mal gespannt was wir dort erzählt bekommen.
Gruss Silke76
Bärchen

#10

29.05.2008, 16:36

Danke, Suse

OT
Bei meiner Veranstaltung war ein Rechtspfleger vom Mahngericht Hagen da. Die Veranstaltung war so oder so ein Witz! Es ging um die Änderung im autom. Mahnverfahren ab 01.12. - halt über das Online-Mahnverfahren etc.

Die Veranstaltung sollte 2 Stunden gehen. Davon ging erst einmal eine 3/4 Stunde weg, weil der Rpflg. nur über das Mahngericht Hagen erzählt hat: Wieviel Papier die am Tag brauchen, wieviele Angestellte das Mahngericht hat, hat Fotos gezeigt von den ganzen Maschinen etc.
Dann hat er ungefähr 40 Minunten über das EGVP und EDA etc. gesprochen. Die meiste Zeit von den 40 Minuten halt über Signaturkarten und Kartenlesegerät (also wirklich alles, was man über die Internetseite vom Mahngericht auch lesen kann) und die restliche Zeit hat er dann noch Problemfälle im Mahnbescheid gesprochen. Das war ein wenig informativer.
Ich wusste gar nicht, dass man, wenn der Antragsgegner oder Antragsteller eine GmbH & Co. KG ist, dass man gar nicht die Komplementärin angeben muss, sondern nur den Hinweis auf den Geschäftsführer (ohne Name und Anschrift). Das werde ich mal beim nächsten Mal ausprobieren und wehe, ich krieg ne Monierung, dann kriegt der Rpflg. ne E-Mail von mir. Der hat uns nämlich seine Mail-Adresse gegeben
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