Exekution Österreich

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schindler1
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#1

13.05.2008, 11:09

Hallo an alle,

habe mich ziemlich geärgert über einen MMag. vom Bezirksgericht Villach.

Er ließ uns folgenden einen Beschluß über das Amtsgericht zustellen:

"Gemäß §10 des österreichischen Zustellgesetzes wird der antragstellenden Partei aufgetragen, zur Erleichterung und Beschleunigung künftiger Zustellungen einen in Österreich wohnhaften Zustellbevollmächtigen innnerhalb einer Frist von vier Wochen bekannt zu geben, ansonsten erfolgt eine Hinterlegung beim Bezirksgericht."

Daraufhin hab ich dort angerufen und mitgeteilt, dass wir nun mal keinen
Wohnsitz in Österreich haben. Er meinte, es muss doch wohl möglich sein
jemanden zu benennen. Ich sagte, dies wäre das 1. Mal, das sowas notwendig sei. Er meinte dann, dass er das so mache und die Anwälte noch strengere Auflagen zu erfüllen hätten.

Das kann ja wohl nicht wahr sein, jetzt kann ich die Vollstreckung nicht
vornehmen lassen, weil wir keinen Wohnsitz in Österreich haben.

Hat jemand von Euch schon mal sowas gehabt?
HIMI
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#2

13.05.2008, 11:22

das geht nicht um den "Wohnsitz", sondern die wollen nac meinem Eindruck am liebsten als Zustellempfänger eine österr. Rechtsanwaltskanzlei. Wir haben das auch gerade durchexerziert und haben der Einfachheit halber einen Korrespondenzanwalt gesucht.
ich glaub mich knutscht ein Elch
_steffi_

#3

13.05.2008, 11:38

:zustimm

Himi, wir haben bereits seit Jahren dort einen RA, weil das damals vom Bezirksgericht in Ried schon gefordert wurde.
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#4

13.05.2008, 11:59

Kann auch nur den anderen zustimmen. Haben für unsere Exekution auch einen Korri-RA in Österreich beauftragt, der alle nötigen Schritte vor Ort für uns eingeleitet hat.
Das Leben entspringt auf alle Fälle
aus einer Zelle.
Doch manchmal endet' s auch bei Strolchen
in einer solchen. (Heinz Erhardt)

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#5

13.05.2008, 12:00

Ebenfalls :zustimm

Nach deutschem Recht gibt es das auch (§§ 183, 184 ZPO).
schindler1
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#6

16.05.2008, 07:53

Hallo nochmal,

wie teuer kommt das denn circa, einen Anwalt in Österreich zu beauftragen?

Mit dem VB ist bereits alles klar, es geht nur um die reine Exekution bei einer Hauptsache von 900,00 EUR (Gesamtbetrag 1900,00 EUR)
schindler1
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#7

16.05.2008, 10:45

Keiner weiss Bescheid??? Glaub ich nicht!
HIMI
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#8

16.05.2008, 14:00

ist ne Frage einer Gebührenvereinbarung. Habt Ihr mehr solcher Sachen?
ich glaub mich knutscht ein Elch
schindler1
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#9

16.05.2008, 16:31

ne, ist die erste
schindler1
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#10

29.05.2008, 11:28

Hi an alle,

also unsere Geschäftsleitung meinte, wir sollen die Forderung auf Ausfall sezten,
da sie vermuten, dass zu hohe Kosten für den Anwalt in Österreich anfallen
würden.

Weiß jemand Bescheid ???
Hauptsache von 900,00 EUR (Gesamtbetrag 1900,00 EUR)
Kosten ................EUR?

Danke
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