Drittauskünfte, obwohl Schuldner in England?

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Schokolatina
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#1

28.05.2018, 14:57

Hallo,

ich habe ein Problem.
Meine Schuldner (Ehepaar) wohnen seit Jahren in England (keine Meldepflicht dort!). Nun ist der KFA zur Festsetzung der ZV-Kosten nicht zugestellt worden, weil sie wohl angeblich verzogen sind.

Wie komm ich an die beiden jetzt heran? (Detektiv in England? Englischer Anwalt?)
Kann ich hier von einem deutschen GVZ die Drittauskünfte einholen lassen? (Es gab nie einen ZVA in Deutschland oder eine VA, Haftbefehl oder so was.) Es gibt eine (uralte) deutsche Anschrift. Den dort zuständigen GVZ mit der Einholung von Drittauskünften beauftragen?


Mit dem Titel (Anschrift in England ist da schon drauf!) ist nie die ZV dort versucht worden, es sind immer nur Erbteile oder deutsche Konten gepfändet worden. Alles läuft ins Leere.

Kann man das Fi-Amt selbst als Gläubigervertreter anschreiben und/oder die Rentenversicherung, oder muss man "ins Blaue" pfänden?

In der Hoffnung auf Hilfe
:schock :sad:
Schokolatina
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Anahid
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#2

06.06.2018, 13:01

Wie kommst Du denn darauf, dass Vermögen in Deutschland vorhanden ist, wenn die Schuldner seit Jahren in England leben? Irgendwie blick ich durch Deine Angaben noch nicht so ganz durch.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Schokolatina
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#3

07.06.2018, 11:06

Die Schuldner hatten in D Grundbesitz, und noch lange ein Konto zu laufen, die hatten mal Vermögen und Immobilienfonds-Anteile. Dass die evt. noch Rentenversicherungen haben und bedient haben, da evt. ein privaten Rentenversicherungsvertrag auf monatliche Rentenzahlungen läuft, ist nicht abwegig.
Die haben hier - nachdem sie in einem Schreiben erklärt haben, sie hätten nichts mehr - ihre Zelte abgebrochen und sind nach England gezogen (angeblich ganz ohne Kohle und Job und Rückhalt etc.).
Wir haben Erbanteile an einem Grundstück gepfändet und das Konto, auf das seinerzeit die Zahlung für das "abgetretene" Grundstück gelangt ist.

Eben weil die noch laaaange nach dem Umzug hier in D Grundstücksanteile und Konten hatten, komme ich auf die Idee, dass sie vermutlich noch so einiges haben. Ich kann die nur eben nicht zur Abgabe der VA vorladen lassen.
Und dachte, Drittauskünfte über den GVZ wären doch keine schlechte Option.
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mücki
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#4

07.06.2018, 11:41

Nur mal so am Rande:
Nur weil sie irgendwann in D. mal Vermögen hatten, heisst das noch lange nicht, dass es das auch noch gibt. ABER wenn sie lange Jahre in Deutschland gearbeitet haben, dann haben sie möglicherweise tatsächlich Rentenansprüche erworben (hängt davon ab, ob sie abhängig beschäftigt waren und überhaupt eingezahlt haben).

Allerdings bleibt ja immer noch die Erfüllung der Voraussetzungen für die Einholung der Drittauskünfte und das ist entweder
- die Verweigerung der Abgabe der VA oder
- der Ausschluss der vollst. Befriedung aus den Angaben in der VA.

Keine der beiden Voraussetzungen liegt objektiv vor. Daher würde ich mit einem Gerichtsvollzieher deines Vertrauens sprechen, ob er eine Möglichkeit sieht, wie du die Einholung der Drittauskünfte erreichen kannst (wobei ich pers. nach deinen Schilderungen davon ausgehe, dass die Auskünfte nicht soviel bringen, da du z.B. über private Renten eh keine Auskunft bekommst ODER

Du machst einfach einen PfÜb bei der Dt. RV Bund unter Verwendung der alten - bei euch bekannten - Anschrift in D. Was mir persönlich als die einfachste und billigste Variante erscheint.

Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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