In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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an_nao
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#1
09.09.2016, 08:57
Hallo,
ich habe einen Beschluss vorliegen, wonach eine ausländische Entscheidung für vollstreckbar erklärt wurde. Muss man von diesem Beschluss auch eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen? Stehe gerade auf dem Schlauch.
Viele Grüße