Arrestantrag WEG - Schuld. in Serbien -Wie Antrag zustellen?

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Flora
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#1

15.09.2016, 22:49

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Der in Serbien ansässige Schuldner hat hier in Deutschland eine Wohnung gekauft. Er spricht kein Deutsch und hat den Kaufvertrag unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers geschlossen. Jetzt zahlt er natürlich die Hausgelder nicht. Seit dem Besitzübergang ist keine einzige Zahlung geflossen. Unter der im Kaufvertrag angegeben Adresse in Serbien erfolgt keine Reaktion. Briefe kommen allerdings auch nicht zurück (falls man davon überhaupt ausgehen kann, daß das passiert). Wir haben nun Arrestantrag gestellt, weil wir eine Sicherungshypothek eintragen lassen und dann vollstrecken wollen. Der Arrestantrag ist auch ohne Probleme "durch" gegangen.

Jetzt fordert das Gericht uns innerhalb einer kurzen Frist auf (wie das immer so ist bei Arresten), nachzuweisen, wann wir dem Schuldner den Arrestbeschluß zugestellt haben.

Ich verstehe das nicht so ganz. Wir haben doch den Arrestantrag gestellt, gerade weil wir nicht wissen, wie wir den Schuldner erreichen können und damit wir hier die Sicherungshypothek eintragen lassen können.

Jetzt habe ich meinen Arrestbeschluß und scheitere tatsächlich an der Zustellung? Das kann doch nicht sein? Oder doch?

Wer hat denn so etwas schon einmal gehabt?
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