Vielen Dank für die guten Tipps!
Eine Einwohnermeldeamtsanfrage in den Niederlanden habe ich schon versucht. Leider konnte ich die Antwort "mangels niederländischer Sprachkenntnisse" nicht lesen.
Werde mein Glück jetzt aber auch noch einmal unter den angegebenen Internet-Adressen versuchen!
Anschriftenermittlung im Ausland / Niederlande
Wie ich gestern erfahren habe, ist für Einwohnerauskünfte in NL das Innenministerium zuständig. Adresse lautet:
Ministerie van Binnenlandse Zaken
Agentschap BPR
Postbus 10451
2501 HL Den Haag
Niederlande
agentschap@bprbzk.nl
Ministerie van Binnenlandse Zaken
Agentschap BPR
Postbus 10451
2501 HL Den Haag
Niederlande
agentschap@bprbzk.nl
AC/D Schuhe aus!
Bureau Vestigings Register
Spui 70
Postanschrift: Postbus 12 620, NL - 2500 DL ‘s-Gravenhage
Tel.: 00-31-70/353 31 77 oder 353 31 56 oder 353 31 47
Fax: 00-31-70/35 32 850
E-Mail: vestigingsregister@dbz.denhaag.nl
Das Generalkonsulat kann keine Ermittlungen beim Bureau Vestigings Register durchführen.
Wenn Sie die letzte Anschrift des Gesuchten kennen, können Sie sich als deutsche Behörde unmittelbar über die Website der niederländischen Gemeinde "www."namedergemeinde".nl (z.B. www.amsterdam.nl) an diese wenden , wenn die Gemeindeverordnung Auskünfte an Dritte zulässt. E-mail Anfragen sind zugelassen
http://www.den-haag.diplo.de/Vertretung ... n__NL.html
Spui 70
Postanschrift: Postbus 12 620, NL - 2500 DL ‘s-Gravenhage
Tel.: 00-31-70/353 31 77 oder 353 31 56 oder 353 31 47
Fax: 00-31-70/35 32 850
E-Mail: vestigingsregister@dbz.denhaag.nl
Das Generalkonsulat kann keine Ermittlungen beim Bureau Vestigings Register durchführen.
Wenn Sie die letzte Anschrift des Gesuchten kennen, können Sie sich als deutsche Behörde unmittelbar über die Website der niederländischen Gemeinde "www."namedergemeinde".nl (z.B. www.amsterdam.nl) an diese wenden , wenn die Gemeindeverordnung Auskünfte an Dritte zulässt. E-mail Anfragen sind zugelassen
http://www.den-haag.diplo.de/Vertretung ... n__NL.html
Und wenn garnichts mehr hilft, hilft vielleicht die Königliche Vereinigung der Gerichtsvollzieher. Die sind für alle Zustellungen in ganz NL zuständig und wissen vermutlich auch, wie man Anschriften ´rausbekommt (bei mir haben sie es jedenfalls immer passend weitergeleitet) :
Koninklijke Beroepsorganisatie van Gerechtsdeurwaarders
Wilhelminalaan 3 (Fn 4)
3743 DB BAARN
NIEDERLANDE
Postanschrift:
P.O.Box 12
3740 AA BAARN
NIEDERLANDE
Tel.: +31 35 542 75 13
Fax.: +31 35 542 75 13
E-mail: kbvg@kbvg.nl
Web: www.kbvg.nl
Koninklijke Beroepsorganisatie van Gerechtsdeurwaarders
Wilhelminalaan 3 (Fn 4)
3743 DB BAARN
NIEDERLANDE
Postanschrift:
P.O.Box 12
3740 AA BAARN
NIEDERLANDE
Tel.: +31 35 542 75 13
Fax.: +31 35 542 75 13
E-mail: kbvg@kbvg.nl
Web: www.kbvg.nl
Hallo immer!!
Deine Anwort lässt mich vermuten, du kennst dich evtl., was die Niederlande betrifft etwas aus?
Ich habe das kurz über diesem Beitrag die ZV in den Niederlanden gefragt. Kannst du mir evtl. behilflich sein??
Danke Kathrin
Deine Anwort lässt mich vermuten, du kennst dich evtl., was die Niederlande betrifft etwas aus?
Ich habe das kurz über diesem Beitrag die ZV in den Niederlanden gefragt. Kannst du mir evtl. behilflich sein??
Danke Kathrin