Angabe streitiges Verfahren im MB

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koffeinkonsumentin
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#1

23.02.2017, 14:28

Hallo zusammen,

leider bin ich mittlerweile etwas eingerostet, was das Mahnverfahren angeht. Ich wurde nun gefragt, ob in einem Mahnbescheid nicht drin steht, ob der Antragsteller im Falle eines Widerspruchs das streitige Verfahren beantragt hat.

Auf dem MB steht das zuständige Streitgericht und der Satz "An dieses Gericht, dem eine Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten bleibt, wird die Sache im Falle Ihres Widerspruchs abgegeben."
Steht dieser Satz nur da, wenn das streitige Verfahren schon im MB-Antrag beantragt wurde oder steht der sowieso immer im MB? Ich finde bei uns leider kein Beispiel, wir sind meistens selbst Antragsteller.

Vielen Dank und LG
Steffi
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#2

23.02.2017, 15:07

Ich weiß es ehrlich gesagt nicht :augenreib
Wenn wir einen MB beantragen, kreuzen wir nicht an, dass das streitige Verfahren durchgeführt werden soll, wenn der AG Widerspruch einlegt.

Meinst du echt das steht im MB, wenn man das Kreuzchen setzt?
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koffeinkonsumentin
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#3

23.02.2017, 15:23

Ich meine nein. Aber der Anwalt ja ;)
Pitt
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#4

23.02.2017, 15:37

Habe hier mal in einer Akte nachgesehen, bei der der Mandant einen Mahnbescheid vom AG Wedding erhalten hat. Dort steht:
"Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem Amtsgericht ... An dieses Gericht, dem eine Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten bleibt, wird die Sache im Falle Ihres Widerspruchs abgegeben."
Bis auf die AG-Bezeichnung ist der Rest Standard-Formulartext. Daraus lässt sich also nicht erkennen, welche der beiden Abgaben-Varianten (sofortige automatische Abgabe an das Streitgericht bei Erhebung Widerspruch oder erst nach Widerspruchsinfo an den Antragsteller und Einzahlung der GK) angekreuzt wurde. Man kann nur erkennen, an welches Gericht im Falle des Widerspruchs die Abgabe erfolgt.
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koffeinkonsumentin
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#5

23.02.2017, 16:18

Ja, sehe ich auch so. Der Text "wird die Sache im Falle Ihres Widerspruchs abgegeben" hat mich irritiert. Das hört sich so an als würde das Verfahren in jedem Fall nach Widerspruch abgegeben werden.

Danke!
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