Widerruf Daueraufträg P-Konto

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Lunashine
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#1

12.01.2017, 09:53

Ich stehe ja mit P-Konten irgendwie total auf Kriegsfuß!!! :kopfkratz

Sachverhalt:

In einem Verfahren hatte die Bank das P-Konto der Schuldnerin gesperrt und erst wieder freigegeben, als eine Ratenzahlung auf einen Kontokorrent eingewilligt wurde. Die Abbuchungen werden als Dauerauftrag bezeichnet. Die Schuldnerin sagt aber, sie haben keinen Dauerauftrag eingerichtet und könne das auch nicht raus nehmen, da es von der Bank eingerichtet wurde.

Kann ich diesen DA bei einem P-Konto widerufen? :nachdenk
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katuscha
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#2

12.01.2017, 10:31

Warum willst Du den widerrufen?
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AliceImWunderland
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#3

12.01.2017, 10:36

Verstehe ich auch nicht. Ist doch egal, wie das Kind heißt, Hauptsache die Zahlung kommt rein, oder nicht? :kopfkratz
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Lunashine
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#4

12.01.2017, 11:07

Weil der Gläubiger nicht mehr bedient werden soll. Ich habe ja keine Lust, dass die InsTab immer wieder korrigiert wird. Zumal der Gläubiger seine Forderung wie alle anderen auch anmelden kann/soll
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AliceImWunderland
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#5

12.01.2017, 11:18

Aha! Das erklärt einiges.
Wenn es ein Dauerauftrag ist, kann er vom Kontoinhaber (in diesem Fall vom Schuldener) gekündigt werden. Nur weil der Schuldner sagt, dass er keinen Dauerauftrag eingerichtet hat, heißt das nicht, dass es auch stimmt. Vielleicht hat der Mitarbeiter der Bank den Dauerauftrag mal eben am Schalter für den Schuldner eingerichtet und der Schuldner hat nur irgendwo unterschreiben müssen und weiß es nicht mehr... :pfeif
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#6

12.01.2017, 12:01

Ansonsten würde ich einfach mal bei der Bank anrufen und nachfragen.
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paralegal6
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#7

12.01.2017, 12:06

ihr könnt den Gläubiger anschreiben dass er euch sämtliche Zahlungen erstatten muss! Bei Insolvenzverfahren ist Vollstreckung nicht erlaubt, egal ob er nun einzieht oder es überwiesen bekommt hätte er einen Vorteil gegenüber anderen InsGläubigern. Hat die Bank denn den Eräffnungsbeschluss? Eigentlich dürften die Drittschuldner nicht auszahlen. Hat der Gläübiger nicht angemeldet? Steht ihr vor der Schlussverteilung? Ist Gläubigerin die Bank?
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#8

12.01.2017, 14:03

Das Problem ist ja, dass die Bank selbst auch der Gläubiger ist. Ich werde mich da mal mit der SB der Bank in Verbindung setzen.

Ps.: Verfahren ist gerade erst im Dez. eröffnet worden
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