Vorsteuer durch das Finanzamt

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
Benutzeravatar
MarenW
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 19.07.2017, 10:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

24.11.2017, 10:36

Hallöchen an alle, ich mache zwar schon ein Jahr die Insolvenzbearbeitung aber das hatte ich noch nicht.

Im November 15 wurde der Beschluss über die Vergütung des Treuhänders an uns zugestellt.

Nun fragt das Inso-Gericht an, ob die Vorsteuer durch das Finanzamt erstattet wurde.

Also in den Akten habe ich nichts von einer Erstattung gefunden.

Wie veranlasse ich denn so eine Erstattung?

:thx
Jeder Tag ist ein neuer Anfang !


142
Sonnenblume1804
Forenfachkraft
Beiträge: 151
Registriert: 14.11.2017, 12:20
Beruf: Geprüfte Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

24.11.2017, 11:35

Hallo :wink2 ,

also diese Ertsattung der Vorsteuer gibt es tatsächlich bei den Verfahren mit sogenannten "ehemaligen Einzelunternehmen" oder "Unternehmen"

Wenn der Verwalter seine festgesetzte Verwaltervergütung gegenüber der Masse abgerechnet und entnommen hat, kannst Du beim FA eine entsprechende Umsatzsteuererklärung abgeben. Dann wird die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer vom FA erstattet.

Soweit ich aber weiß, muss das zwingend vor Aufhebung des InsO-Verfahrens passieren, ansonsten ist es nicht mehr möglich.

LG
Benutzeravatar
MarenW
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 19.07.2017, 10:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

26.11.2017, 20:37

Danke für Deine Antwort. :wink1
D.h. ich gebe einfach eine Umsatzsteuererklärung ab? Weisst du zufällig wo ich dann den Steuerbetrag der Vergütung eintragen muss? (Sorry falls meine Frage doof ist, aber ich habe das leider noch nie gemacht).
Jeder Tag ist ein neuer Anfang !


142
Sonnenblume1804
Forenfachkraft
Beiträge: 151
Registriert: 14.11.2017, 12:20
Beruf: Geprüfte Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

26.11.2017, 21:55

Bitte. Du kannst keine Umsatzsteuererklärung für Euren Schuldner abgeben. Das muss Dein Chef als Insolvenzverwalter machen über das Elster-Programm. Zumindest machen wir das so. Und da steht dann genau dran wo man was einzutragen hat:)

LG:)
Antworten