Vollstreckung Urteil Masseverbindlichkeit

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SaNi81
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#1

03.11.2016, 13:48

Hallo ihr Lieben,

unserer Mandantin wurde nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter gekündigt.

Gegen die Kündigung haben wir Kündigungsschutzklage eingereicht mit dem Ergebnis, dass wir jetzt ein Urteil haben, wonach ggü. dem Insolvenzverwalter eine Masseverbindlichkeit für unsere Mandantin in Höhe Ihres letzten Gehalts besteht. Alles andere wurde abgewiesen.

Parallel dazu haben wir die Forderung auch angemeldet.

Meine Frage ist jetzt: wird in solch einem Fall vollstreckt? Was muss ich als nächstes tun.

Für jeden hilfreichen Kommentar bin ich dankbar.

viele Grüße
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Kanzleihund
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#2

04.11.2016, 10:19

SaNi81 hat geschrieben:Parallel dazu haben wir die Forderung auch angemeldet
Falsch, Masseverbindlichkeiten werden (sofern keine Masseunzulänglichkeit besteht) zu 100 Prozent vorab aus der Insolvenzmasse bezahlt. Sie sind kein Insolvenzforderungen und haben in der Insolvenztabelle nix zu suchen. Nun gut - ihr werdet aus der fehlerhaften Anmeldung auch keine Nachteile haben - es bringt Euch bloß nicht weiter.
SaNi81 hat geschrieben:wird in solch einem Fall vollstreckt? Was muss ich als nächstes tun
Langsam, erst einmal zur Zahlung auffordern und abwarten.

Dann zunächst einmal prüfen, ob Masseunzulänglichkeit besteht ( www.insolvenzbekanntmachungen.de ). Dann seid ihr nämlich zur Zwangsvollstreckung nicht berechtigt (vgl. § 210 InsO).

Danach Zwangsvollstreckung --> am Besten Ansprüche aus dem jeweiligen Verfahrensanderkonto pfänden. Da ihr Gläubiger seit, solltet Ihr beim Insolvenzgericht Einblick in die halbjährlichen Sachstandsberichte des Insolvenzverwalters bekommen. In diesen sind die entsprechenden Kontoangaben meist vermerkt. [Ich kenne aber nahezu keinen Verwalter, der es auf diese Peinlichkeit wirklich ankommen läßt. Max. die totalen Chaoten, aber die sind (zum Glück) selten.
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SaNi81
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#3

09.11.2016, 13:25

danke für die Infos
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