Verzugspauschale Insolvenzverfahren

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Riverside
Die KatastroFee
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#1

18.09.2017, 08:39

Ich hab jetzt mal eine ganz doofe Frage (Sorry, es ist Montag früh, mein Hirn ist offenbar noch blockiert): Kann ich im Insolvenzverfahren die Verzugspauschale nach § 288 BGB mit anmelden?
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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icerose
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#2

18.09.2017, 09:36

Würde ich als Nebenforderung (bei Kosten, die vor Eröffnung entstanden sind) direkt mit reinnehmen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Tigerle
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#3

18.09.2017, 09:52

icerose hat geschrieben:Würde ich als Nebenforderung (bei Kosten, die vor Eröffnung entstanden sind) direkt mit reinnehmen.
Würde ich auch so machen.
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