Verzugspauschale Insolvenzverfahren
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Ich hab jetzt mal eine ganz doofe Frage (Sorry, es ist Montag früh, mein Hirn ist offenbar noch blockiert): Kann ich im Insolvenzverfahren die Verzugspauschale nach § 288 BGB mit anmelden?
Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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- icerose
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Würde ich als Nebenforderung (bei Kosten, die vor Eröffnung entstanden sind) direkt mit reinnehmen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Tigerle
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Würde ich auch so machen.icerose hat geschrieben:Würde ich als Nebenforderung (bei Kosten, die vor Eröffnung entstanden sind) direkt mit reinnehmen.