Versagungsantrag nach § 298 Inso nur durch Treuhänder?

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AliceImWunderland
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#1

30.03.2017, 10:58

Hallo Ihr Lieben! :wink1
Ich hoffe, Ihr könnt mir bei folgender Frage helfen:
Kann ein Versagungsantrag nach § 298 InsO nur durch den Treuhänder gestellt werden?

Folgender Sachverhalt:
Auf Anforderung habe ich heute den Jahresbericht des Treuhänders bezüglich eines Schuldners, der sich derzeit in der Wohlfühlphase befindet, erhalten. Dort steht, dass der Schuldner die Treuhändervergütung trotz mehrmaliger Mahnungen nicht bezahlt hat und somit der Tatbestand der Versagung der Restschuldbefreiung vorliegt (die Treuhändervergütung ist nicht gestundet).

Wenn ich mir den § 298 InsO so durchlese, ist für mich eigentlich klar, dass nur der Treuhänder den entsprechenden Versagungsantrag stellen kann. Habe aber noch ein Fünkchen Hoffnung, dass Ihr mir etwas anderes erzählt. ;) Ich würde sonst nämlich gerne selbst einen Versagungsantrag stellen, wenn der Treuhänder es nicht macht.

Kriege ich als Gläubigervertreter überhaupt mit, wenn der Treuhänder einen entsprechenden Antrag stellt?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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AliceImWunderland
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#2

03.04.2017, 08:43

:schieb
Ich schiebe mal, vielleicht sieht es jemand, der eine Antwort weiß. ;)
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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paralegal6
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#3

04.04.2017, 07:05

Ja den Antrag kann nur der Treuhänder stellen. Denke schon dass er es macht, er bekommt ja kein Geld. Die Antragsstellung bekommst du nicht mit, nur den Beschluss. Einfach mal nett beim Verwalter nachfragen?
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AliceImWunderland
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#4

04.04.2017, 08:41

Danke dir. :knutsch
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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