Hallo zusammen,
gegen einen Schuldner haben wir VB erwirkt, gegen den er Einspruch einlegte. Haben daraufhin die anspruchsbegründung gefertigt. Beschluss erging, wonach verfahren unterbrochen wurde. Der vb wurde übrigens zur Insolvenztabelle -trotz Einspruch- angemeldet, und auch vom Verwalter festgestellt. Tabellenauszug, allerdings keine vollstreckbare Ausfertigung, liegt vor. Nun haben wir erfahren, dass restschuldbefreiung nicht erteilt wurde. ZV soll aus dem vb betrieben werden. Ich meine, dass vorher das unterbrochene verfahren fortgeführt werden muss oder? Schon allein, damit die einbezahlten weiteren Gerichtskosten tituliert werden. Ich hätte jetzt beim Gericht die Fortsetzung des Verfahrens beantragt unter Hinweis auf die versagte restschuldbefreiung. Richtig? Herzlichen Dank schon mal. Sorry wegen der Rechtschreibung.... bin per Handy unterwegs
Unterbrochenes Verfahren wegen Insolvenz
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Du forderst einen vollstreeckbaren Tabellenauszug beim Insolvenzgericht an
- anwaltsliebling
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Ok, aber was ist mit dem Verfahren am Zivilgericht (Anspruchsbegründung), das unterbrochen ist? Wir haben ja schon Gerichtskosten einbezahlt, die ich dann bei der ZV natürlich gern mit vollstreckt hätte.
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die hättest du mit zur Tabelle anmelden müssen
- anwaltsliebling
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Danke.
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