Hallo an Alle,
ich soll für einen Mandanten seine titulierte Forderung (Mietschulden) beim Insolvenzverwalter anmelden.
Soweit eigentlich kein Problem (auch wenn wir das nur sehr selten machen - bis auf eigene Forderungen gegen frühere Mandanten).
Unser Mandant hatte damals für die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ebenfalls uns beauftragt.
Normalerweise hätte ich hier dann diese Kosten (inkl. GV-Kosten etc.) auch mit angemeldet.
Allerdings hat diese Kosten inkl. der RA-Gebühren seine Rechtsschutzversicherung übernommen. Mandant hat eine Selbstbeteiligung von 150,00 EUR gezahlt.
Ich hätte jetzt die Hauptforderung zzgl. Zinsen bis zur Insolvenzeröffnung angemeldet und als Kosten, die vor der Eröffnung entstanden sind, die 150,00 EUR angegeben.
Außerdem würde ich die RS-Vers. noch schnell informieren, dass hier Insolvenz eröffnet wurde.
Ist das so richtig?
Vielen Dank schon mal vorab für Eure Antworten
Gruß
miss_milly
Selbstbeteiligung RS-Vers.
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Also ich würde die kompletten ZV-Kosten mit anmelden. Die Zwangsvollstreckung ist ja im Namen eures Mandanten erfolgt. Die interne Kostenübernahme der Rechtsschutz ist da egal. Hättet Ihr für euren Mandanten irgendwelche Zahlungen aus der ZV erhalten, wären diese dann aufgrund der internen Regelung mit der RS dann an diese gegangen. Und so würde ich es auch für das Insolvenzverfahren sehen, obwohl da ja meistens nicht wirklich mit großen Quoten zu rechnen ist.
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Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe gestern kurz mit der RS-Vers. telefoniert und nachgefragt. Man wollte es prüfen und mir Bescheid geben.
Jetzt habe ich heute Morgen Kostendeckungszusage von der RS-Vers. bekommen für die Anmeldung und melde alles zusammen an.
Gruß
miss_milly
Ich habe gestern kurz mit der RS-Vers. telefoniert und nachgefragt. Man wollte es prüfen und mir Bescheid geben.
Jetzt habe ich heute Morgen Kostendeckungszusage von der RS-Vers. bekommen für die Anmeldung und melde alles zusammen an.
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